Das Verfahren

Auch das Verfahren des Rates der Stadt ist von der Gemeindeordnung vorgegeben. Die erste Sitzung des Rates der Stadt muss innerhalb von vier Wochen nach der Kommunalwahl stattfinden. Diese Zeit wird den Parteien und Wählergruppen eingeräumt, um sich über mögliche Zusammenarbeit, Bildung der Ausschüsse und Schwerpunkte der zukünftigen Ratsarbeit zu verständigen. In dieser Sitzung, die noch von dem bisherigen Bürgermeister einberufen wird, werden zunächst der neu gewählte Bürgermeister und die neu gewählten Stadtverordneten vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Anschließend werden die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

Der Rat der Stadt soll so oft wie nötig, wenigstens aber alle zwei Monate zusammen kommen. Eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder können aber unter Angabe bestimmter Beratungspunkte eine Einberufung außerhalb der üblichen Reihenfolge beantragen. Einzelheiten über die Einladung und den Ablauf der Sitzungen sind in der vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung geregelt, an die der Bürgermeister und die Ratsmitglieder gebunden sind. Im Wesentlichen gilt folgendes Verfahren:

  • Der Bürgermeister lädt die Ratsmitglieder schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist ein.
  • Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung werden öffentlich bekannt gemacht.
  • Die Sitzungen sind öffentlich, durch die Geschäftsordnung wird die Öffentlichkeit jedoch für bestimmte Angelegenheiten (z. B. Grundstückssachen, Personalangelegenheiten) ausgeschlossen. Ebenso kann auf Antrag eines Ratsmitgliedes oder des Bürgermeisters die Öffentlichkeit für einzelne Angelegenheiten ausgeschlossen werden.
  • In der Regel berät der Rat die einzelnen Tagesordnungspunkte anhand der vom Bürgermeister bzw. der Verwaltung erarbeiteten Vorlagen und fasst dann entsprechende Beschlüsse.
  • Ratsbeschlüsse werden im Regelfall nach Stimmenmehrheit gefasst. Die Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, d.h. für jeden sichtbar durch Handaufheben. Daneben gibt es auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder die Möglichkeit der namentlichen oder der geheimen Abstimmung. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
  • Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Bürgermeister und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
  • Um das Interesse der Öffentlichkeit an den Ratssitzungen zu wecken, hat der Rat durch eine Regelung in der Geschäftsordnung für jede Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner eingerichtet.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
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Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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