Rat der Stadt
Der Rat als das wichtigste unmittelbare Organ der Stadt ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für alle
Angelegenheit der Stadt zuständig. Da er aber nicht das einzige Organ der Stadt
ist, müssen seine Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der
anderen Organe gesehen werden.
Rat der Stadt Bad Laasphe
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Fragebogen zur Barrierefreiheit
Wir möchten von Menschen mit Behinderung wissen, wie es um die Barrierefreiheit von Bad Laasphe bestellt ist. Hier geht's zu Fragebogen und Begleitschreiben.

Nutzungskonzept für städtische Gebäude während der Covid19-Pandemie
Lieferservices
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Bestell- und Lieferservices in Bad Laasphe aus Gastronomie und Einzelhandel in Corona-Zeiten.

Bürgerecho
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Kontakt
Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe
Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199
E-Mail: post(at)bad-laasphe.de
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Abteilung Familien, Soziales und Sport
Montag bis Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Derzeit bittet die Stadtverwaltung darum, Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Die Kontaktdaten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden sich hier. Wer persönlich im Rathaus vorbeischauen muss, wird gebeten, einen Termin zu vereinbaren.
Wetterdaten
Hier finden Sie die aktuellen Wetterdaten aus Bad Laasphe.