Ablaufdarstellung der Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Laasphe

Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Laasphe;

hier: Ablaufdarstellung des bisherigen Verfahrens

Untersuchung des Stadtgebietes auf Vorrangflächen für Windenergieanlagen mit dem Ergebnis, dass unter anderem durch den großflächigen Waldbestand keine Flächen für Vorrangzonen vorhanden sind, in denen ein Windpark errichtet werden könnte.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch Beschluss des Rates vom 13. 2. 2004

Im Erläuterungsbericht wird wie folgt dargestellt, warum auf die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen verzichtet wird:

▪ Im Gebietsentwicklungsplan ist der Freiraum des Stadtgebietes als "Erholungsbereich" dargestellt. Dieser Freiraum ist in seinen Funktionen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine technische Überprägung, wie sie durch eine Anzahl von WEA entstehen würde, widerspricht dieser Zielsetzung.

▪ Das Stadtgebiet ist Teil des Naturparks Rothaargebirge. Der Naturpark wird charakterisiert durch die waldreiche, typisch strukturierte Mittelgebirgslandschaft. Unzweifellos werden durch weithin sichtbare technische Einrichtungen wie Windenergieanlagen das Bild der Landschaft negativ verändert, dazu zählen insbesondere auch die Windenergieanlagen.

▪ Das verbindlich auch im Landschaftsplan Bad Laasphe festgesetzte Landschaftsschutzgebiet würde durch die Ausweisung (...) von Konzentrationszonen grundlegend in seinem Schutzzweck erschüttert. Eine Wahrnehmung des dann technisch überformten Landschaftsbildes wäre von zahlreichen Stellen (...) gegeben. Eine Entlassung der Gebiete aus der Landschaftsschutzverordnung hätte präjudizierende Wirkung auf andere Bereiche, die Zielsetzung des Landschaftsschutzgebietes zur unverfälschten Erhaltung des Landschaftsbildes wäre im Prinzip gegenstandslos.

▪ Die Stadt Bad Laasphe ist ausgewiesenes Kneipp-Heilbad. Der Erholungs- und Gesundungsaufenthalt in Kliniken, Sanatorien und sonstigen Fremdenverkehrseinrichtungen ist ein wichtiger Baustein der örtlichen Wirtschaftsstruktur. Das Stadtimage im Sektor des Fremdenverkehrs wird maßgeblich bestimmt durch die unverfälschte Landschaft. Den Erholungssuchenden erwartet ein reizvoller, vielfältig gegliederter Naturraum. Das sehr gut ausgebaute Wanderwegenetz führt in alle Teilbereiche des Stadtgebietes. Es werden regelmäßig geführte Ausflüge für die Gäste der Stadt angeboten. Durch den Bau von WEA würden Teilräume der Landschaft technisch verändert und in ihrer Unverfälschtheit nachhaltig gestört. Außerdem konnten Windvorrangzonen zu diesem Zeitpunkt nicht auf Waldgebieten ausgewiesen werden.

▪ Das gesamte Gemeindegebiet ist bisher weitestgehend frei von landschaftsstörenden Elementen. Das erstmalige Einbringen von Windenergieanlagen führt zu einer Vorbelastung, die einen späteren zusätzlichen Ausbau von Anlagen und Standorten erleichtert. Einer schleichenden Technisierung würde mit einer Initialentscheidung der Weg geebnet.

▪ Allen geeigneten Standorten stehen gewichtige öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 Nr. 5) bzw. Interessen entgegen (Stichwort Landschaftsschutz; Erhaltung Landschaftsbild; Natürlichkeit, Eigenart und Schönheit der Landschaft; Erholungswert der Landschaft; Förderung sanfter Tourismus/Kurwesen).

Einleitungsbeschluss des Rates vom 24.2.2011 Drucksache 2009-2014/153

Bericht Siegener Zeitung zum Einleitungsbeschluss von 2011

Bericht Westfalenpost zum Einleitungsbeschluss von 2011

Windenergieerlass vom 11. Juli 2011 mit Zulassung von Windenergieanlagen auch in Waldgebieten

Abfrage bei den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über den Umfang und die Tiefe der erforderlichen Umweltprüfungen Zeitraum: März 2011 bis Mai 2011. Im Anschluss daran hat am 10. Mai 2011 ein Arbeitsgespräch mit der Bezirksregierung über die weitere Vorgehensweise stattgefunden. Diese hat insbesondere darauf hingewiesen, dass für die Darstellung von Konzentrationszonen ein gemeindeweites aktuelles Gesamtkonzept für die Windkraftnutzung erforderlich ist. Diese Untersuchung sei durch die Stadt vorzunehmen. Dabei könne auf die 2003 erarbeitete Standortuntersuchung aufgebaut werden.

Zur Vermeidung des Eindrucks einer Verhinderungsplanung solle die Stadt Bad Laasphe nicht mit der Prämisse das Bauleitplanverfahren beginnen, nur eine Vorrangzone für Windkraftanlagen auszuweisen. Die Entscheidung über Anzahl und Lage auszuweisender Konzentrationszonen sollte das Ergebnis einer auf der Grundlage eines aktuellen Gesamtkonzeptes basierenden sachgerechten Abwägung sein.

Mitteilung des Befragungsergebnisses im Bauausschuss

am 25. Mai 2011 Drucksache 2009-2014/184

Vergabe des Auftrages zur Untersuchung des gesamten

Stadtgebietes an den Planer im Bauausschuss am 25.7.2011 Drucksache 2009-2014/210

Vorstellung des Untersuchungsergebnisses durch den

Planer im Bauausschuss am 25. April 2012

Bericht Siegener Zeitung zur Vorstellung Untersuchungsergebnis

Bericht Westfalenpost zur Vorstellung Untersuchungsergebnis

Vorschlag der Verwaltung zur Darstellung von drei Vorrang-

zonen für Windenergieanlagen vom 25.6.2012 Drucksache 2009-2014/292

Abänderung des Einleitungsbeschlusses und weiterer

Untersuchungsauftrag durch den Rat der Stadt am 5.7.2012

Bericht Siegener Zeitung über Ratssitzung 5.7.2012

Bericht Westfalenpost über Ratssitzung 5.7.2012

Mitteilung des ergänzenden Untersuchungsergebnisses

mit Mitteilungsvorlage vom 13. September 2012 Drucksache 2009-2014/315

Bericht Siegener Zeitung zur neuen Untersuchung

Nach Beratung im Bauausschuss am 19. September 2012

zur eingehenden Erörterung in den Fraktionen vertagt

Bericht Siegener Zeitung Bauausschuss am 19.9.2012

Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 25.10.2012

Vorschlag der Verwaltung zur Einstellung des Verfahrens Drucksache 2009-2014/326

Ablehnung des Vorschlages der Verwaltung durch Rats-

beschluss vom 8. November 2012 und Aufhebung des

bisherigen Einleitungsbeschlusses

Bericht Siegener Zeitung über Ratssitzung am 8.11.2012

Bericht Westfalenpost über Ratssitzung am 8.11.2012

Einleitungsbeschluss zur fünften Änderung des Flächen-

nutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für

Windenergieanlagen vom 10. Januar 2013 Drucksache 2009-2014/341

Beschluss zur Auftragsvergabe durch den Rat der Stadt

am 30. September 2013 Drucksache 2009-2014/435

Weiteres Verfahren siehe Ablaufdarstellung Büro Fehr

 

Zeitplanung naturschutzrechtliche Untersuchungen

 


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