EU-Umgebungslärm

Was ist Umgebungslärm?

„Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrie– und Gewerbeanlagen ausgeht.

EU-Umgebungslärm-Richtlinie

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde am 25. Juni 2002 vom europäischen Parlament und dem Rat der europäischen Union erlassen.

Ziele der Richtlinie

Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder zu mindern.

Lärmaktionspläne

Lärmaktionspläne sind aufzustellen um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln.
Lärmprobleme in diesem Sinne liegen vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern
oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lden von 70 dB(A) (Lden = day, evening, night, 24
Stunden-Wert) oder ein Lnight von 60 dB (Lnight = Nachtwert, 22.00 – 6.00 Uhr) erreicht oder
überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten.

Die Lärmaktionsplanung wird stufenweise durchgeführt und regelmäßig alle 5 Jahre überprüft.

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