Denkmalschutz und -pflege

Allgemeines

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Mit dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) wurde die gesetzliche Grundlage zum Schutz, zur Pflege, zur sinnvollen Nutzung und zur wissenschaftlichen Erforschung von Denkmälern geschaffen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege obliegen dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die gemeindlichen Aufgaben nimmt bei der Stadt Bad Laasphe die Untere Denkmalbehörde wahr. Zu diesen Aufgaben zählen:

  • Unterschutzstellung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen
  • Durchführung von Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Gewährung der Fördermittel aus der Stadtpauschale zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen gemäß § 40 DSchG
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Denkmal


Unterschutzstellung

Die Unterschutzstellung von Denkmälern erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Wird im Verlauf des Eintragungsverfahrens festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Denkmal erfüllt sind, werden die Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste eingetragen. Bei der Stadt Bad Laasphe sind die Baudenkmäler im Teil A, die Bodendenkmäler im Teil B und bewegliche Denkmäler im Teil C der Denkmalliste erfasst. Zur Ermittlung des Denkmalwertes arbeitet die Untere Denkmalbehörde in den Verfahren mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster zusammen.


Erlaubnisverfahren

Mit der Unterschutzstellung eines Denkmals sind Rechte und Pflichten für den Eigentümer verbunden. So sind alle Maßnahmen an und um ein Denkmal, seien es bauliche Veränderungen oder Sanierungsarbeiten wie Anstriche, neue Dacheindeckung, Fenstererneuerung etc. erlaubnispflichtig nach dem DSchG.


Fördermittel

Für die besonderen Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege eines Denkmals kann der Eigentümer allerdings Fördermittel aus der Pauschalförderung (sog. Denkmalpflegebeihilfe) bei der Stadt Bad Laasphe beantragen.


Steuerbescheinigungen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für denkmalspezifische Ausgaben eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Laasphe ausstellen zu lassen.

Vorkaufsrecht nach DSchG NRW






Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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