Flächennutzungsplan
Auszug aus § 5 BauGB:
„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Bebauungspläne, daher wird er als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Dargestellt sind die langfristig geplanten Nutzungen im gesamten Gemeindegebiet, wobei diese
Darstellungen von Wohnbaufläche, Mischbaufläche, Gewerbefläche, Waldfläche, Fläche für die Landwirtschaft und so weiter nur flächenhaft und nicht parzellenscharf vorgenommen werden.
Der Flächennutzungsplan wird von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, hat jedoch keinen Satzungscharakter.
Planausschnitte, Legende und Verfahrensdaten Flächennutzungsplan:
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Laasphe
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
- Sachlicher Teilflächennutzungsplan
- Anlage 1 - Genehmigungsverfügung
- Anlage 2 - Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
- Anlage 3 - Begründung
- Anlage 4 - Gesamträumliches Planungskonzept mit Anlagen
- Anlage 5 - Umweltbericht
- Anlage 6 - Artenschutzprüfung
- Anlage 7 - Betrachtung der in der Artenschutzprüfung vom 20.03.2019 getroffenen Bewertungen vor dem Hintergrund des neu eingeführten § 45b BNatSchG (Betrieb von Windenergieanlagen an Land)
- Anlage 8 - Schlussbekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
- Anlage 9 - zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Laasphe für den Bereich "Wahlbachsmühle"
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Laasphe für den Bereich „Hohler Weg/Tannenwald
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