Einzelhandelskonzept

HINWEIS (23. Juni 2022): Die Stadt Bad Laasphe hat das unter anderem auf Einzelhandelsfragen spezialisierte Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzepts beauftragt. Die folgenden Angaben beziehn sich noch auf das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2006.

Für die Stadt Bad Laasphe ist ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellt worden. Es verfolgt folgendes Ziel:

  • Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Hauptgeschäftsbereiches in Bad Laasphe.

Angesichts des sich weiter verschärfenden Wettbewerbs der Standorte und Wettbewerbsformen gilt es, den Hauptgeschäftsbereich in Bad Laasphe zu definieren sowie die verfügbaren Kräfte hierauf zu bündeln.

  • Sicherung der Nahversorgung

Ziel ist eine möglichst wohnungsnahe (dezentrale) Grundversorgung auch in den Ortsteilen zu sichern und zu entwickeln.

  • Innenstadtverträgliche Fachmarktentwicklung

Zu den Zielvorstellungen einer Stadtentwicklung in Bad Laasphe gehört die Sicherung der Funktion als Einkaufsort. Daraus ergibt sich die Anforderung, neben der Stärkung der Innenstadt und dem Erhalt der Nahversorgung auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um innenstadtverträgliche Angebotsformen und –sortimente an geeigneten Standorten zu ermöglichen.

  • Planungssicherheit

Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist auch die Planungssicherheit für Rat, Verwaltung, Investoren, Grundstückseigentümer sowie Kaufmannschaft durch konsequente Umsetzung des Konzeptes.

Zur Umsetzung der Ziele des Konzeptes ist grundsätzlich wie folgt zu verfahren:

  • Zentrenrelevante Betriebe und auch standortgerechte Nahversorgungseinrichtungen sind auf planungsrechtlich abgesicherte und damit grundsätzlich entwicklungsfähige Areale innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs zu konzentrieren.

  • Die für die wohnungsnahe Versorgung wichtigen Betriebe sind auf diejenigen Standorte zu lenken, die sich in fußläufigen Lagebeziehungen zu größeren Wohngebieten befinden und gleichzeitig die aus Betreibersicht notwendigen Standortvoraussetzungen (Grundstücksgröße, Möglichkeit zur Realisierung konkurrenzfähiger Betriebsgrößen, Anbindung an Haupterschließungsstraßen, ausreichende Zahl von Kundenstellplätzen) mitbringen. Es sind dies die in der Anlage ausgewiesenen Nahversorgungsstandorte. Auch bei Ansiedlungen unterhalb der Großflächigkeitsgrenze sind diese nur zuzulassen, wenn schädliche Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen auszuschließen sind.
  • Für Großbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten - wie z. B. Bau- und Gartenmärkte - sind Ergänzungsstandorte vorzuhalten, die innerhalb des Siedlungsraumes der Stadt Bad Laasphe eine günstige Verkehrszentralität aufweisen und deshalb vom überwiegenden Teil der Bad Laaspher Bevölkerung in akzeptabler Zeit erreicht werden können. Hierfür sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung von Sondergebieten zu schaffen, innerhalb derer die zulässigen Randsortimente definiert und in ihren Umfang begrenzt werden.
  • Außerhalb der oben definierten Standorte sind konsequenterweise Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Schwerpunkten in Gewerbegebieten oder Mischgebieten auszuschließen.

Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt am 30. Oktober 2006 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Rat der Stadt beschließt das der Verwaltungsvorlage beigefügte Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie die ebenfalls beigefügte Sortimentsliste für Bad Laasphe zur verbindlichen Festlegung der zentrenrelevanten sowie der nicht zentrenrelevanten Sortimente auf Basis der Grundlagenerhebung der BBE Handelsberatung Münster."

- Einzelhandelskonzept

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

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