Einzelhandelskonzept
Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Bad Laasphe im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach
§ 1 Abs.6 Ziffer 11 Baugesetzbauch (BauGB) beschlossen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet als städtebauliches Konzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) die zentrale Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung und der Baugenehmigungsverfahren.
Die Möglichkeiten zur Steuerung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit unterliegen dabei den rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Einzelhandelskonzepte enthalten insbesondere konkrete Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche sowie die Nahversorgung und die ortsspezifischen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente. Das Konzept ist Grundlage für nachfolgende förmliche Planungen und Genehmigungsentscheidungen.
Das bisher gültige gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bad Laasphe wurde bereits im Jahr 2006 durch den Rat beschlossen. Durch Neuansiedlungen, Erweiterungen, Abgängen von Anbietern und einer veränderten Nachfrage hat sich die Einzelhandelsstruktur in Bad Laasphe verändert. Hinzugekommen sind geänderte rechtliche Vorgaben, die im Rahmen der Bauleitplanung entsprechende zu berücksichtigen sind. Aus den genannten Gründen sowie vor dem Hintergrund der neuen Wohnbauflächenentwicklungen in der Kernstadt bedurfte das bestehende Konzept einer Aktualisierung und Fortschreibung.
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