Planung & Stadtentwicklung

Von Flächennutzungsplänen bis zur kommunalen Wärmeplanung

Altstadtsatzung

Die Altstadtsatzung ist eine kommunale Satzung, mit der eine Stadt den besonderen Charakter ihrer historischen Altstadt baurechtlich schützt und gestaltet. Sie legt unter anderem fest, in welchem Gebiet (Altstadtkern) die besonderen Regeln gelten und wie Gebäude und Fassaden gestaltet sein müssen (bzgl. Materialien, Farben, Dachformen und Werbeanlagen). Sie gilt für Gebäude in der Altstadt, die nicht unter Denkmalschutz stehen. So ist gesichert, dass sich auch Um- oder Neubauten in Maßstab und Erscheinungsbild in das vorhandene historische Stadtbild einfügen. 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das Instrument für die kommunale Planung der Bodennutzung. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan). Der Flächennutzungsplan legt für das ganze Stadtgebiet die Grundzüge der Bodennutzung fest. Er schafft noch kein Baurecht. Dieses wird durch die Bebauungspläne geschaffen, die für Teilgebiete des Stadtgebiets die detaillierte bauliche Nutzung festlegen. So soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch.

Auf dieser Seite sind die rechtgültigen Pläne sowie die laufenden Bauleitplanverfahren einsehbar.

Bebauungspläne

Die Bebauungspläne der Stadt Bad Laasphe sind öffentlich über das Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein zugänglich.

Über folgenden Link gelangen Sie unmittelbar auf die Bebauungspläne der Stadt Bad Laasphe: Bebauungspläne im Stadtgebiet

Alle dort dargestellten Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft setzen Sie bitte mit dem Fachdienst Bauverwaltung in Verbindung.

Flächennutzungsplan

Auszug aus § 5 BauGB: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“

Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Bebauungspläne, daher wird er als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Dargestellt sind die langfristig geplanten Nutzungen im gesamten Gemeindegebiet, wobei diese Darstellungen von Wohnbaufläche, Mischbaufläche, Gewerbefläche, Waldfläche, Fläche für die Landwirtschaft und so weiter nur flächenhaft und nicht parzellenscharf vorgenommen werden.

Der Flächennutzungsplan wird von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, hat jedoch keinen Satzungscharakter.

Folgend aufgeführt sind die Planausschnitte zu den Bad Laaspher Ortsteilen sowie die zugehörige Legende:

Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)

In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine kommunale Entwicklungsstrategie erarbeitet, um die Stadt erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Diese Handlungsleitlinien wurden in einem Bürgerbeteiligungsprozess zu einem „Integrierten kommunalen Entwicklungskonzept“, kurz IKEK, zusammengeführt.

Wie viele andere ländliche Kommunen sieht sich auch die Lahnstadt seit Jahren zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert, die der demografische Wandel sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen mit sich bringen. Ihnen angemessen zu begegnen, die Lebensqualität in den Dörfern und der Kernstadt zu bewahren und zu verbessern sowie die Kommune als attraktiven Wohn- und Arbeitsort zukunftsfähig aufzustellen, ohne dabei ihre Traditionen, Werte und Identität aufzugeben, bleibt eine stetige Aufgabe.

Das IKEK soll dafür als Richtschnur dienen. Es berücksichtigt das städtische Leitbild aus dem Jahr 2011 und dient als Grundlage zur Umsetzung von Fördermaßnahmen. Abgesehen von einer detaillierten Bestandsanalyse, die neben Stärken und Schwächen auch Chancen und Risiken für jedes einzelne Dorf und die gesamte Stadt in den Blick nimmt, beinhaltet das Strategiepapier eine Vielzahl an nachhaltigen und zukunftsfähigen Projektideen, die die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen der Stadt gemeinsam mit Fachexperten und Vertretern der Verwaltung erarbeitet haben.

Die Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Element der IKEK-Erarbeitung. Von Expertenseite unterstützte das Planungsbüro Vera Lauber Raumplanung aus Bad Berleburg den Prozess.

Hochbauprojekte

Details zu den Hochbauprojekten können auf der Unterseite „Öffentliche Gebäude“ eingesehen werden. 

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Bad Laasphe erstellt bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung. Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird dazu beigetragen das in der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen festgelegte Ziel zu erreichen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Die Wärmeversorgung verursacht mit rund 60 Prozent des Energieverbrauchs einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu über 85 Prozent aus fossilen Energiequellen. Damit ist die Wärmewende der größte Hebel innerhalb der Energiewende und die kommunale Wärmeplanung das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es aufzuzeigen, wie eine nachhaltige, klimaneutrale und kosteneffiziente Wärmeversorgung mit positiven Auswirkungen auf die regionale Wertschöpfung im Stadtgebiet Bad Laasphe realisiert werden kann. Hierzu soll eine Strategie entwickelt werden, das Stadtgebiet nachhaltig, effizient und möglichst flächendeckend aus regernativen Energiequellen zu versorgen.

Bad Laasphe ist KWK-Modelkommune

Die Wärmeversorgung für die Altstadt wird durch Nachtspeicheröfen sowie Öl- bzw. Gaszentralheizungen sichergestellt. Bedingt durch die Anforderungen des Denkmalschutzes sind in diesem Bereich Sanierungsarbeiten wie Außenwärmedämmverbundsysteme, Solar- oder Photovoltaikanlagen schwierig bzw. gar nicht umzusetzen.

Damit steht die bisherige Energieversorgung der Energiewende und einer damit einhergehenden CO2-Reduzierung entgegen. Der Ausbau der KWK-Nutzung ist deshalb ein wichtiger Schritt für die Stadt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung im Stadtgebiet. Die KWK-Nutzung erhöht die Energieeffizienz und schont die Umwelt durch die Substitution von Nachtspeicheröfen sowie alter und ineffizienter Kesselanlagen.

Ziel des Projekts »Altstadtkraft – Energie unterm Pflasterstein« ist es einen Großteil der Altstadt mit ihren ca. 150 Gebäuden mit Nahwärme zu versorgen und damit das Leben und Wohnen in der Altstadt attraktiver zu gestalten.

Die erhobenen Daten und das erarbeitete Konzept fließen in die Kommunale Wärmeplanung ein.

Lärmaktionsplan

Lärmaktionspläne regeln Lärmprobleme und -auswirkungen. Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, die konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. So soll eine zufriedenstellende Umweltqualität erreicht und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.

Ansprechpartnerin:

Janina Stöhr
Fachdienst Bauverwaltung
Telefon: 02752 909-262
E-Mail: bauen@bad-laasphe.de

Laufende Verfahren/Offenlagen

26.03.2026 - 15. Änderung des Flächennutzungsplan - ''Zum Alertsberg''

15. Änderung des Flächennutzungsplan - ''Zum Alertsberg''


Artikel vom 26.03.2026

Planunterlagen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplan - "Zum Alertsberg".







27.03.2026 - Bebauungsplan Nr. 61 ''Photovoltaik-Freiflächenanlage - Untere Bienhecke''

Bebauungsplan Nr. 61 ''Photovoltaik-Freiflächenanlage - Untere Bienhecke''


Artikel vom 27.03.2026

Planunterlagen für den Bebauungsplan Nr. 61 ''Photovoltaik-Freiflächenanlage - Untere Bienhecke''.








 
 


Stadt Bad Laasphe