Formulare & Anträge

Formulare und Anträge finden Sie ab sofort in unserem Bürgerservice-Portal, in dem Sie spezielle Online-Dienstleistungen bequem von zu Hause abrufen und/oder erledigen können. Sollten Sie das von Ihnen gesuchte Formular weder dort noch auf der entsprechenden Seite zum Thema auf unserer Website finden, melden Sie sich bitte in unserem Bürgerbüro. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Aktuell sind folgende Online-Services und Formulare verfügbar:

  • Gewerbe an-, um- und abmelden
  • Anforderung von Geburts-, Sterbe-, Ehe-, und Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sondernutzungserlaubnis beantragen
  • Status Ihres bestellten Personalausweises / Reisepasses abfragen
  • Wohngeldanträge
  • Wohnungsgeberbestätigung (Formular)
  • Anregungen, Auskünfte, Beschwerden etc. einreichen

 
Dieses Angebot wird stetig erweitert und verbessert, sodass sukkzessiv weiterer Services bereitgestellt werden.

BundID

Für die Nutzung der Online-Dienstleistungen über das Bürgerservice-Portal benötigen Sie eine BundID. Das ist ein zentrales Nutzerkonto zur sicheren, digitalen Identifizierung bei Behörden wie der Stadtverwaltung von Bad Laasphe (z. B. zur Beantragung von BAföG oder Elterngeld im Bürgerservice-Portal).

Die Registrierung erfolgt auf id.bund.de. Empfohlen wird die Erstellung mit dem Online-Ausweis (Personalausweis, NFC-Smartphone, AusweisApp2) für die höchste Sicherheitsstufe. Alternativ sind ELSTER-Zertifikat, europäische ID oder Benutzername/Passwort möglich.

Personalausweis und Reisepass

Die Beantragung neuer Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass etc.) muss persönlich im Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes erfolgen. Benötigt werden der alte Ausweis/Reisepass, ggf. eine Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Foto. Dieses kann in Bad Laasphe gebührenpflichtig an einem der beiden zertifizierten Foto-Automaten im Foyer des Rathauses im Zuge der Beantragung erstellt werden.

Wichtige Details zum Antrag in NRW:

  • Persönliche Vorsprache: Zwingend erforderlich, auch für Minderjährige (unter 16 Jahren mit Sorgeberechtigten)
  • Kosten für den Personalausweis: 27,60 € für Personen unter 24 Jahren und 46,00 € für Personen ab 24 Jahren
  • Kosten für den Reisepass: 37,50 € für Personen unter 24 Jahren und 70,00 € für Personen ab 24 Jahren
  • Hinzu kommen jeweils noch Kosten für das erforderliche biometische Lichtbild (6,00 € am Automaten im Bad Laaspher Rathaus)
  • Abholung: Meist nach ca. 3–6 Wochen möglich
  • Gültigkeit: 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren und 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

 

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde (bei Erstbeantragung/Namensänderung)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern
  • Bei einem Antrag nach Verlust oder Diebstahl ist eine Bescheinigung der Polizei erforderlich.

Wohngeld und andere Sozialleistungen

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Den Antrag dafür finden Sie in unserem Bürgerservice-Portal. Gerne unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bad Laaspher Sozialamts vorab mit einer Beratung, klären mit Ihnen, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragsstellung gegeben sein müssen und beantworten Ihre Fragen.

Hunde

Hunde müssen in Bad Laasphe beim Steueramt angemeldet werden. Handelt es sich bei dem Tier um einen Hund mit besonderer Meldepflicht nach Landeshundegesetz (LHundG NRW), muss der Hund zusätzlich dem Ordnungsamt gemeldet werden.

Hundehalterinnen und Hundehalter können sich für die Anmeldung über die E-Mail »steueramt@bad-laasphe.de« an die Stadtverwaltung wenden oder persönlich im Bürgerbüro vorbeikommen.

SEPA-Lastschriftmandat

Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats kann das Formular im Service-Portal verwendet werden.

Eigentumswechsel

Zur Unterstützung des Eigentumsübergangs bei Grundstücken oder Wohnung stellt die Stadt Bad Laasphe Ihnen folgendes Hilfsdokument zur Verfügung.

Auskunfts- und Übermittlungssperre von Daten

Folgend wird ein Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre bzw. Einwilligung zur Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) bereitgestellt.

Meldung eines Wildschadens

Zur Anmeldung eines Wildschadens gemäß § 34 des Bundesjagdgesetzes kann das folgend bereitgestellte Formular genutzt werden.

Stadt Bad Laasphe