Baugenehmigungen

Die Zuständigkeit für Baugenehmigungen liegt beim Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises Siegen-Wittgenstein. Für Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Bad Laaspher Bauverwaltung gerne zur Verfügung. 

Kontakt:

Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Kreis Siegen-Wittgenstein

Koblenzer Straße 73
57072 Siegen

Telefon: 0271 333-1902
Bitte beachten Sie, dass das Bauamt mittwochs telefonisch nicht erreichbar ist.

E-Mail: bauaufsicht@siegen-wittgenstein.de

Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen

Für Straßenaufbrüche, die im Zusammenhang mit der Neuverlegung und Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation, Wasser) sowie der Neuverlegung und Sanierung des Kanalnetzes notwendig werden, ist beim Fachdienst Tiefbau eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

Nach Fertigstellung des Straßenaufbruchs, wird diese mit der Fertigstellanzeige beim Fachdienst Tiefbau als fertiggestellt gemeldet.

Stadt Bad Laasphe