Amtliche Bekanntmachungen

08.05.2026 - Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026


Artikel vom 08.05.2026

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegen-Wittgenstein mit Schreiben vom 28. März 2026 angezeigt worden.

Die nach § 75 Absatz 4 GO NRW erforderliche Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegen-Wittgenstein mit Verfügung vom 13. April 2026 erteilt worden, eingegangen bei der Stadt Bad Laasphe am 27. April 2026.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 30. April 2026 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. § 96 Abs. 2 GO NRW im Rathaus der Stadt Bad Laasphe, Zimmer 210, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus und ist unter der Adresse www.stadt-badlaasphe.de im Internet verfügbar.







29.04.2026 - Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 „Glashütter Straße“ sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Laasphe

Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 „Glashütter Straße“ sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Laasphe


Artikel vom 29.04.2026







07.05.2026 - Anmeldung unbekannter Rechte

Anmeldung unbekannter Rechte


Artikel vom 07.05.2026

Das durch den Zusammenlegungsbeschluss vom 13.12.2022 und durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 3 festgestellte Zusammenlegungsgebiet, zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.01.2026, wurde gem. § 27 des Gesetzes über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen - Gemeinschafts-waldgesetz (GWG) - i. V. m. § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung wie im Dokument ersichtlich geändert.

Hinweis:
Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen: https://www.bra.nrw.de/-4105







13.04.2026 - Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass


Artikel vom 13.04.2026

Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass 
vom 19. März 2026

Aufgrund § 6 Abs. 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV.NRW W. 516) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW S. 172) in Kraft getreten am 30. März 2018 in Verbindung mit den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528 zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV NRW S. 762) wird durch Beschluss des Rates der Stadt Bad Laasphe vom 19. März 2026 folgende Verordnung erlassen:

§ 1 – Anlass und Zeitraum

Aus Anlass des „Bad Laaspher Schaufenster“ dürfen am Sonntag, 10. Mai 2026, in der Zeit von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Verkaufsstellen in Bad Laasphe geöffnet sein.

§ 2 – Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst ausschließlich Verkaufsstellen in folgenden Straßen:

„Lahnstraße  1 –    7  und  6 – 14“  
„Bahnhofstraße 2 – 68  und  3 – 57“
„Königstraße  1 – 49  und  2 – 50“  
  
(2) Nach § 6 LÖG NRW dürfen die Verkaufsstellen nur in Verbindung mit dem „Bad Laaspher Schaufenster“ geöffnet sein. Sollte die Durchführung dieser Veranstaltung als Grundlage des öffentlichen Interesses an der Sonntagsöffnung nicht möglich sein entfällt die Erlaubnis zum Öffnen der Verkaufsstellen am 10. Mai 2026 ersatzlos.

§ 3 – Zuwiderhandlungen

(1) Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen

a) außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten
b) außerhalb des in § 2 genannten Geltungsbereiches

dieser Verordnung offenhält.

(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 12 LÖG NRW mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.

§ 4 – Inkrafttreten  – Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft; sie tritt am 11. Mai 2026 außer Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Bad Laasphe, den 13. April 2026    Stadt Bad Laasphe
Der Bürgermeister
Terlinden
 







07.04.2026 - Bekanntmachung zu den Einebnungen im Jahr 2026

Bekanntmachung zu den Einebnungen im Jahr 2026


Artikel vom 07.04.2026

Auf den Friedhöfen der Stadt Bad Laasphe werden ab dem 01.05.2026 Gräber eingeebnet, deren Ruhezeit abgelaufen ist. 

Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Mehrfachgrabstätten oder nach Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Da die Nutzungsberechtigten der im Anhang aufgeführten Gräber der Friedhofsverwaltung nicht bekannt oder nicht ermittelbar sind, werden diese daher aufgefordert, Grabmale, Einfassungen und die Bepflanzung bis zum 30. April 2026 zu entfernen. Für die Einebnung nach Ablauf der Ruhefrist entstehen keine Kosten. 

Falls Grabstätten eingeebnet werden sollen, bei denen die Ruhefrist bzw. die Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, werden die Nutzungsberechtigten gebeten, sich bis spätestens zum 15.04.2026 an die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Laasphe zu wenden. 

Ansprechpartnerinnen sind Frau Frosch (02752/909-263) und Frau Stolz (02572/909-261). Es ist zu beachten, dass bei vorzeitiger Einebnung Kosten anfallen. Wie hoch diese ausfallen, kann bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden. 







31.03.2026 - Änderung der Fernwärmepreise zum 1. April 2026

Änderung der Fernwärmepreise zum 1. April 2026


Artikel vom 31.03.2026

Öffentliche Bekanntgabe der Bad Laaspher-Energie GmbH zur Änderung der allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die neue Preisliste zum 01.04.2026.









17.01.2026 - Änderung der Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung

Änderung der Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung


Artikel vom 17.01.2026








 
 


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