Amtliche Bekanntmachungen zur Verteidigungsanlage Erndtebrück
Das Bundesministerium für Verteidigung hat für den Schutzbereich der Verteidigungsanlage Erndtebrück zwei neue Anordnungen getroffen. Diese gilt im Stadtgebiet von Bad Laasphe für Bereiche von Amtshausen, Feudingen, Rüppershausen, Oberndorf und Weide, in denen bei künftigen Baumaßnahmen der Genehmigungsvorbehalt des Verteidigungsministeriums zu beachten ist.
Es wird auf die Amtlichen BekanntmachungenNW 672 und NW 673 verwiesen. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Eigentum im betreffenden Gebiet können detaillierte Einsicht in die Anordnung nehmen. Dies ist in Bad Laasphe bei der Bauverwaltung im Rathaus möglich. Für Fragen und Erläuterungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Telefonnummern 02752/909-260 und 02752/909-262 zur Verfügung.
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