Wohnraum für Geflüchtete gesucht: Stadt bittet Privatpersonen um Angebote, falls Wohnraum zur Verfügung steht / Eigene Kapazitäten nahezu ausgeschöpft

Die Stadtverwaltung Bad Laasphe sucht aktuell verstärkt nach verfügbarem Wohnraum im Stadtgebiet. Der Grund: die eigenen Kapazitäten, um zugewiesene Personen unterzubringen, sind inzwischen nahezu ausgeschöpft, neue Zuweisungen sollen ab Mitte März erfolgen.

Im vergangenen Jahr hatte die Bezirksregierung Arnsberg der Lahnstadt 49 Personen zugewiesen; primär alleinerziehende Mütter und Familien. Diesen wurde in den stadteigenen Unterkünften untergebracht. „Durch die Vielzahl an Zuweisungen, welche allesamt im vierten Quartal 2021 erfolgten, ist dieser verfügbare Wohnraum inzwischen mit wenigen Ausnahmen belegt“, erklärt Jann Burholt, Leiter der zuständigen Fachabteilung Familien, Soziales und Sport im Bad Laaspher Rathaus.

Nun habe die Bezirksregierung mitgeteilt, dass in die Lahnstadt ab Mitte März weitere Zuweisungen erfolgen werden. „Hierbei handelt es sich um Familien und Einzelpersonen, welche nach einer Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Kommunen verteilt werden“, weiß Jann Burholt.

Deshalb bittet er die Bürgerinnen und Bürger der Lahnstadt um entsprechende Angebote, falls privater Wohnraum für eine Anmietung zur Unterbringung der Personen zur Verfügung steht. Dabei gehe es nicht ausschließlich um die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, so Burholt: „Inwieweit unter den uns zugewiesenen Personen Flüchtlinge aus der Ukraine sind, wissen wir nicht. Deshalb wäre es toll, wenn die Bad Laaspherinnen und Bad Laaspher Wohnraum auch für die anderen Nationalitäten zur Verfügung stellen würden.“

Im Falle einer Anmietung tritt die Stadtverwaltung als Mieter auf. Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich die im Sozialrecht verankerten Mietkosten gezahlt werden können, da eine Refinanzierung der Mittel erfolgt. Hierbei handelt es sich um Bruttokaltmieten, die zuzüglich der angemessenen Heizkosten nach dem geltenden Heizspiegel anerkannt werden. Die Zahlen basieren auf den angemessenen anzuerkennenden Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Grundlage des sogenannten Schlüssigen Konzeptes:

  • Ein-Personen-Haushalt (25-50 m²):    6,56 Euro je m² = max. 328,00 Euro im Monat
  • Vier-Personen-Haushalt (80-95 m²):   6,54 Euro je m² = max. 621,30 Euro im Monat
  • Fünf-Personen-Haushalt (95-110 m²): 6,71 Euro je m² = max. 738,10 Euro im Monat

Wer Rückfragen hat oder Wohnraum anbieten möchte, kann sich jederzeit mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen – telefonisch oder via E-Mail. Ansprechpartner sind Jann Burholt (02752/909-150), Bernd Hoffmann (02752/909-155) und Christa Rothenpieler (02752/909-151). Die E-Mail-Adresse lautet sozialamt(at)bad-laasphe.de.

(Foto: Pixabay/mastersenaiper)

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www.germany4ukraine.de

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