Keine Gedenkveranstaltungen an Volkstrauertag in Bad Laasphe / Gottesdienste bleiben erlaubt

Die seit Anfang November geltenden Beschränkungen und Kontaktverbote zur Eindämmung des Corona-Virus haben in der Stadt Bad Laasphe auch Auswirkungen auf den diesjährigen Volkstrauertag. Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung erlaubt nur in einigen wenigen Fällen, dass sich Menschen im öffentlichen Raum unter Einhaltung der geltenden Kontakt- und Hygienebestimmungen zusammenfinden. Gedenkveranstaltungen anlässlich des Volkstrauertages fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmen und sind somit nicht erlaubt. In der Lahnstadt werden infolgedessen sämtliche Gedenkveranstaltungen, die eigentlich am Wochenende des 14. und 15. November hätten stattfinden sollen, abgesagt.

Um den Verstorbenen dennoch eine würdige Ehrung zuteilwerden zu lassen, werden trotzdem an bestimmten Orten Kränze aufgestellt. Hierbei handelt es sich um die Gedenkstätten, an denen auch in den vergangenen Jahren entsprechende Kranzniederlegungen stattgefunden haben.

„Die Entscheidung, die Gedenkveranstaltungen zu untersagen, ist sicherlich hart. Aber wenn man das Infektionsgeschehen und die Lage, in der wir alle uns befinden, betrachtet, ist sie auch nachvollziehbar und sinnvoll. Dennoch wollen wir unsere Verstorbenen nicht vergessen. Deshalb lade ich alle Bürgerinnen und Bürger von Bad Laasphe herzlich ein, an diesem Tag von Zuhause aus innezuhalten und in Gedanken bei ihnen zu sein“, sagt Bürgermeister Dirk Terlinden.

Gedenkgottesdienste bleiben im Rahmen der Religionsausübung und der zu beachtenden Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften übrigens weiterhin erlaubt. 

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

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