Finanzielle Hilfe für Vereine und soziale Einrichtungen: Bad Laasphe gibt Geld aus „Stärkungspakt NRW“ weiter / Bis zu 3.000 Euro Förderung möglich

Vor dem Hintergrund der krisenbedingt steigenden Energiepreise, der hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen greift das Land Nordrhein-Westfalen seinen Städten und Gemeinden mit dem sogenannten „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ finanziell unter die Arme. Bad Laasphe erhält aus diesem Topf eine Förderung in Höhe von 43.407,00 Euro. Die Lahnstadt gibt das Geld an gemeinnützige soziale Einrichtungen und eingetragene Vereine weiter, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Angriffskrieges auf die Ukraine ebenfalls stark spüren und vor großen Herausforderungen stehen.

Das beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am 28. April 2023. Bad Laasphe schlägt damit den gleichen Weg ein wie die anderen Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein; die Bürgermeisterkonferenz hatte sich Anfang März auf die Auszahlung der Gelder verständigt.

Berechtigte können ab sofort und noch bis zum 15. Juni 2023 einen Antrag auf Förderung bei der Stadt Bad Laasphe einreichen. Das Antragsformular ist ⇒ hier zu finden.

Die Gelder können für krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten eingesetzt werden. Dazu zählen u.a. höhere Miet-, Heiz- oder Energiekosten oder zusätzliche Personalkosten. Auch die krisenbedingte Schaffung weiterer Angebote aufgrund eines gestiegenen oder neuen Beratungsbedarfs kann damit finanziert werden, ebenso Sachgüter, die für den Betrieb oder die Durchführung von Angeboten benötigt werden (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzmasken etc.). Die Voraussetzungen für die Förderung sind zwischen den Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein abgestimmt und auch auf der Website des zuständigen NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zu finden.

Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der eingereichten Anträge ab und beträgt pro Verein/Einrichtung bis zu 3.000 Euro. Die Mittel sollen gleichmäßig auf alle Antragsstellenden verteilt werden, ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

Laut dem MAGS sollen in erster Linie Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und/oder mit besonderen Bedarfslagen, die aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind, unterstützt werden.

Für andere bestimmte Vereine und Einrichtungen, beispielsweise Sportvereine, wurden bereits im Vorfeld Förderprogramme aufgelegt. Das MAGS erklärt, dass diese Förderprogramme für die besagten Vereine und Einrichtungen zuerst – also vor dem Stärkungspakt – zur Anwendung kommen sollen.

Weitere Informationen zur Förderung durch den Stärkungspakt NRW gibt es bei Jann Burholt von der Abteilung Familien, Soziales und Sport, telefonisch unter 02752/909-150 oder per E-Mail an jf.burholt(at)bad-laasphe.de.

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