Demokratie stärken und Schöffe werden: Bad Laasphe sucht Bewerberinnen und Bewerber für wichtiges Ehrenamt

Ehrenamtlich und ohne Jura studiert zu haben als Richterin oder Richter arbeiten? Das geht in Deutschland, wenn man ein Schöffenamt bekleidet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit ohne juristische Ausbildung, die regelmäßig als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Straf- und Jugendstrafsachen teilnehmen. Diese Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern stellt ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates dar; sie soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafjustiz stärken. Schöffinnen und Schöffen fungieren demnach als Bindeglied zwischen dem Staat und seinen Bürgern und übernehmen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Sie werden für fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr steht die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 an.

Die Verfahrensordnung sieht vor, dass zunächst jede Kommune eine Vorschlagsliste aufstellt. Auch die Stadt Bad Laasphe muss eine solche Liste aufstellen und ist deshalb aktuell auf der Suche nach Personen, die dieses wichtige Ehrenamt für die Lahnstadt übernehmen möchten. Interessierte können sich ab sofort dafür bewerben.

Dazu muss ein Bewerbungsformular ausgefüllt und bis zum 26. Mai 2023 an die Stadtverwaltung zurückgesendet werden (Stadtverwaltung Bad Laasphe, z. Hd. Herrn Alexander Heinrich, Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe). Das Formular ist am Ende dieser Seite zu finden.

Ob man in die Vorschlagsliste aufgenommen wird, entscheidet anschließend der Stadtrat. Die Bad Laaspher Vorschlagsliste für Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene soll zehn Personen umfassen. Hat der Rat über die Bewerbungen entschieden und festgelegt, wer auf der Vorschlagsliste landet, wird diese danach für eine Woche öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche (gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen und entsprechend begründet sein.

Nach Ablauf dieser Frist übersendet die Stadtverwaltung die Vorschlagsliste und alle etwaigen Einsprüche an das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Stadt gehört. Ein Schöffenwahlausschuss wählt die künftigen Schöffen schließlich aus allen Vorschlägen aus. Benannt werden neben den Hauptschöffen auch sogenannte Ersatzschöffen, die im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung eines Hauptschöffen dessen Vertretung übernehmen.

Deutsche Staatsbürgerschaft und Straffreiheit sind Voraussetzung

Aufgrund der hohen Bedeutung und gesellschaftlichen Verantwortung, die mit dem Schöffenamt verbunden sind, werden an die Bewerberinnen und Bewerber einige Anforderungen gestellt. Gesucht werden Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie müssen zudem straffrei sein und die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit beachten sowie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Praktische Befähigungskriterien sind Vorurteilsfreiheit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Gerechtigkeitssinn, Standfestigkeit und Menschenkenntnis. Wer als Schöffe oder Jugendschöffe für Bad Laasphe tätig sein möchte, muss seinen Hauptwohnsitz außerdem in der Lahnstadt haben. Jugendschöffinnen und -schöffen müssen zusätzlich zu all dem Vorgenannten Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Personen, die hauptamtlich in der Justiz tätig sind (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht in das Amt gewählt werden.

Fragen zur Schöffenwahl beantwortet die Stadtverwaltung gern telefonisch unter

  • 02752/909-110 (Herr Alexander Heinrich)

Mehr Informationen gibt es auch unter  ⇒ www.schoeffenwahl2023.de oder auf der Website des Landgerichts Siegen (⇒ www.lg-siegen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Schoeffen/index.php).

Bewerbungsformular Schöffenwahl (Frist: 26. Mai 2023) 

HINWEIS:
Die Bewerbungsfrist für Jugendschöffinnen und -schöffen ist am 20. März 2023 abgelaufen.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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