Schmuck von Rasengräbern entfernen
Das Grab des Verstorbenen mit Blumen und Schmuck schön gestalten – das ist vielen Menschen ein Herzensanliegen. Zahlreiche Angehörige haben die ersten warmen Tage wieder dazu genutzt, die Grabstätten nach dem Winter frisch zu bepflanzen. Auf den städtischen Friedhöfen in Bad Laasphe blüht und grünt es inzwischen überall. Das Schmücken von Rasen- und Urnenrasengräbern mit Blumen und anderen Andenken ist laut Friedhofssatzung allerdings nicht gestattet. Darauf macht die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Laasphe aus aktuellem Anlass noch einmal aufmerksam.
Das Aufstellen von Schalen, Gestecken, Sträußen, Lichtern und Figuren erschwert den Bauhof-Mitarbeitern in den Frühjahrs- und Sommermonaten die Mäharbeiten auf den Friedhöfen. Die Verwaltung bittet die Angehörigen deshalb darum, jedweden Schmuck von den Rasen- und Urnenrasengräbern so schnell wie möglich zu entfernen.
Gleichzeitig hält sie alle Friedhofsbesucher an, die Tore der Friedhöfe während der Besuche und danach grundsätzlich geschlossen zu halten. Denn in der Vergangenheit sind oftmals Rehe und andere Wildtiere auf die Anlagen gelangt und haben die Grabflächen beschädigt.
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