Stadt Bad Laasphe sucht Schiedspersonen
Die Stadt Bad Laasphe sucht für ihre Schiedsamtsbezirke Bad Laasphe (Bezirk 1) und Feudingen (Bezirk 2) zwei neue Schiedspersonen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Der Rat der Stadt Bad Laasphe wählt sie für eine Amtszeit von fünf Jahren (Zeitraum: 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2028).
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Wer Interesse hat Schiedsfrau oder Schiedsmann zu werden, schickt seine schriftliche Bewerbung unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie eines Lebenslaufs bis zum 31. Mai 2023 an
Stadt Bad Laasphe
Fachbereich Zentrale Dienste, Sicherheit und Ordnung
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe
oder per E-Mail im PDF-Format (max. 2 MB) an post(at)bad-laasphe.de.
Zusätzliche Informationen sind auf der ⇒ Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. zu finden.
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Mühlenstraße 20
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