Informationen zu Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen

Mit der Messung von Radon in der Bodenluft an 260 weiteren Stellen in Nordrhein-Westfalen wird das Messprogramm der Jahre 2019 bis 2021 in diesem Jahr fortgesetzt. Der Geologische Dienst NRW plant und führt auch dieses Messprogramm im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW durch.

Ziel des Messprogramms der Jahre 2019 bis 2021 war es, eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in NRW gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz zu schaffen und das Messstellennetz erheblich zu verdichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen.

Die Datenbasis wurde durch die insgesamt 440 Messungen deutlich verbessert, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon noch sicherer beurteilen zu können. Die Datenverdichtung wird 2022 mit 260 weiteren Radon-Bodenluftmessungen fortgeführt – und zwar im Zeitraum März bis August.

Die mit den Untersuchungen beauftragten Personen sind auf Grund § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.

Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Im Dienste der Allgemeinheit wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten zu unterstützen.
Bei Fragen stehen Dr. Ludger Krahn (Tel. 02151/897-239, krahn(at)gd.nrw.de) und Christa Claßen Tel. 02151/897-295, christa.classen(at)gd.nrw.de) zur Verfügung.

(Textquelle: Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen)

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