Neue Coronaschutzverordnung: 35er-Grenze weggefallen / Impfzentren schließen Ende September / Keine Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfall mehr

Die Coronaschutzverordnung für NRW wurde in Folge der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes noch mal aktualisiert. Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird seit dem 13. September 2021 auf eine umfassende Berücksichtigung der nun im Bundesgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt:

  • 7-Tage-Inzidenz
  • 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Zahl, die angibt, wie viele infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden)
  • Auslastung der Intensivbetten

Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz gestrichen. Die 3G-Regelung hingegen bleibt bestehen. Die neue Verordnung gilt bis zum 8. Oktober. Weitere Infos dazu gibt es hier ⇒ https://www.mags.nrw/pressemitteilung/land-weist-neue-leitindikatoren-zur-bewertung-des-infektionsgeschehens-aus

Die Impfzentren werden planmäßig zum 30. September 2021 geschlossen. Ab dem 1. Oktober 2021 sollen die Impfungen vornehmlich von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten vorgenommen werden. Um im Bedarfsfall schnellstmöglich auf etwaige Veränderungen des Infektionsgeschehens bzw. auf die Notwendigkeit zur Durchführung erneuter Impfungen reagieren zu können, werden in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt sogenannte koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) eingerichtet. Deren wesentliche Aufgaben sollen das Monitoring des lokalen Impfgeschehens, die Hinwirkung auf Impfangebote für vulnerable Personen, die Planung für flächendeckende Auffrischungsimpfungen der Allgemeinbevölkerung sowie die Organisation und Koordinierung des konkreten Impfgeschehens vor Ort (z.B. Impfstoffbestellung, Datenmeldung, Bereitstellung von unterstützendem Personal) sein. Die Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen und die niedrigschwelligen Impfangebote für die Allgemeinbevölkerung werden fortgesetzt.
Weitere Infos gibt es hier ⇒ https://www.mags.nrw/pressemitteilung/regelungen-zur-fortfuehrung-der-coronaschutzimpfungen-ab-1-oktober-2021

Des Weiteren wird es bald keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Verdienstausfall geben. Bislang erhalten Personen, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden und dadurch nicht arbeiten gehen können, eine Verdienstausfallentschädigung – auch, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Da mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, gebe es keinen Grund mehr für diese Ausnahmeregelung. Das Land NRW wird die Entschädigungen somit entsprechend dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zum 11. Oktober 2021 auslaufen lassen. Ausgenommen davon bleiben weiterhin Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sowie Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen. Sie werden auch weiterhin eine Entschädigung erhalten.

(Quelle: MAGS NRW)

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