Neue Coronaschutzverordnung seit 3. April 2022: Schutzmaßnahmen erheblich reduziert

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden seit Sonntag, 3. April 2022, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“

Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Als Orientierung sind der neuen Corona-Schutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt.

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

(Text und Infografiken: MAGS NRW)

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

Öffnungszeiten Rathaus und Bürgerbüro

Montag bis Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13:30 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Grundsteuer 2025

Hier gibt es mehr Informationen.

Energiespar-Tipps

Jede Menge Energiespartipps sowie Informationen und Hinweise rund ums Thema Energie, zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen finden Sie ⇒ hier.

Glasfaserausbau

Informationen zum Glasfaserausbau durch Greenfiber, durch die Telekom und durch die Westenergie Breitband GmbH finden Sie ⇒ hier.

Hilfe-Portal für Geflüchtete

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle - auch auf Ukrainisch.
www.germany4ukraine.de

Haus der Jugend

⇒ Hier finden Sie Informationen zu unserer Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem städtischen Jugendtreff.

Bürgerecho

Sie haben eine Frage, ein Anliegen oder möchten einen Schaden melden? Dann nutzen Sie dafür ganz einfach unser ⇒ Bürgerecho.

Bad Laasphe-Ansichten

⇒ Hier klicken und virtuelle 360°-Rundtour erleben oder Imagefilm von Bad Laasphe ansehen!

Wetterdaten

⇒ Hier finden Sie die aktuellen Wetterdaten aus Bad Laasphe.

Nach oben
AAA