Mehr Eigenverantwortung für Infizierte und enge Kontaktpersonen: Kreis folgt RKI-Empfehlung bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Aufgrund der Zunahme der Corona-Infektionszahlen passt der Kreis Siegen-Wittgenstein ab sofort sein Vorgehen bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung der aktuellen Entwicklung an. Künftig werden vom Kreisgesundheitsamt zunächst ausschließlich die Kontakte von Infizierten im häuslichen Umfeld und besonders gefährdete Personen ins Blickfeld genommen. Das sind unter anderem Menschen ab 70 Jahre, Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, aber auch alle Personen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten (Praxen, Kliniken, Pflegedienste, Senioren- und Pflegeheime, Behindertenwohnheime und -werkstätten), dort betreut werden oder sich in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas aufhalten.
Für alle anderen Personen, die positiv getestet werden, bedeutet das ab sofort ein höheres Maß an Eigenverantwortung: Sie müssen sofort alle unterrichten, zu denen sie in den letzten vier Tagen vor dem Test und seit dem Test engen persönlichen Kontakt hatten. „Eng“ ist ein Kontakt dann, wenn der Abstand ohne Maske geringer als 1,5 Meter war. Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde, gelten ebenfalls als enge Kontaktperson.
Enge Kontaktpersonen müssen sich dann ebenfalls ohne eine weitere Benachrichtigung oder offizielle Anordnung in Quarantäne begeben. Wenn keine typischen Krankheitssymptome bestehen, kann die Quarantäne von diesen Kontaktpersonen nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test oder nach sieben Tagen durch einen negativen Schnelltest (Bürgertest) beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Auch in diesem Fall ist Voraussetzung, dass keine typischen Krankheitssymptome vorhanden sind.
Auf der Homepage des Kreises können enge Kontaktpersonen unter www.siegen-wittgenstein.de/corona eine Quarantänebescheinigung beantragen*). Die Daten werden vom Kreisgesundheitsamt auf Plausibilität überprüft.
Sollten bei einer Kontaktperson Symptome auftreten, muss diese bei ihrem Hausarzt einen PCR-Test machen lassen. Wenn der Test positiv ausfällt, muss die Person weiter in Quarantäne bleiben. Das Gesundheitsamt wird automatisch über den positiven Test informiert und wird sich mit dem bzw. der Betroffenen in Verbindung setzen.
Ist eine enge Kontaktperson eines Infizierten geimpft oder genesen und hat keine für eine Corona-Erkrankung typischen Symptome, muss sie nicht in Quarantäne gehen. Sie sollte trotzdem jeden nicht unbedingt notwendigen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden und darauf achten, ob sich eventuell für eine Corona-Erkrankung typische Symptome einstellen. In diesem Fall muss sie ihre Hausarztpraxis kontaktieren, um abzuklären, ob eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt oder nicht.
Diese konzentrierte Kontakt-Nachverfolgung entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und wird z.B. in benachbarten Kreisen bereits länger angewandt.
*) Wird im Laufe der KW 48 freigeschaltet.
(Textquelle: Kreis Siegen-Wittgenstein)
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