Deutschland bleibt bis 7. März im Lockdown / Öffnungsperspektiven für Schulen und Frisöre

Die Fallzahlen sinken zwar, doch die ansteckenderen Varianten, die nun vermehrt auftreten, bereiten den Regierungschefinnen und -chefs Sorgen. Deshalb haben sie sich in ihrer Konferenz am 10. Februar mit Kanzlerin Merkel für eine abermalige Verlängerung des Lockdowns ausgesprochen – und zwar bis zum 7. März.

Damit gilt auch weiterhin: 

  • Treffen sind in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und maximal einer weiteren Person eines anderen Haushaltes erlaubt
  • beim Einkaufen und im ÖPNV müssen KN95- oder FFP2-Masken getragen werden
  • Homeoffice soll überall dort, wo es umsetzbar ist, ermöglicht werden
  • auf Reisen und nicht notwendige Besuche soll nach wie vor verzichtet werden

Ein großes Thema bei den Beratungen gestern war die Öffnung von Schulen und Kitas. Hier gab es letztlich keine bundeseinheitliche Regelung – die Länder haben die Kultushoheit und sollen daher selbst entscheiden dürfen, wann und wie zum Präsenzunterricht und zur Kindertagesbetreuung zurückkehrt. Wie der WDR berichtet, kündigte Ministerpräsident Laschet noch am Abend des 10. Februar an, die Schulen in NRW ab dem 22. Februar wieder schrittweise öffnen zu wollen. Demnach soll es ab diesem Tag erst einmal einen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht an den Grundschulen geben. Auch für Förderschulen der Primarschule soll es Wechselunterricht geben. Jahrgänge mit Abschlussprüfungen sollen ebenfalls schnell in die Schule zurückkehren dürfen, wie Schulministerin Gebauer weiter erklärte. Auch alle anderen Kindern soll schnellstmöglich wieder ein Unterricht vor Ort ermöglicht werden – und zwar, wenn der Inzidenzwert landesweit bei 50 oder darunter liegt. Aktuell beträgt der Wert für NRW 62,7. Bei den Kitas, die ja nach wie vor eingeschränkt geöffnet sind, soll sich demnach vorerst nichts ändern. Weitere Details hierzu sollen am  Donnerstag, 11. Februar, bekanntgegeben werden.

Eine Perspektive gibt es für Frisöre: Die Bund-Länder-Konferenz verständigte sich gestern darauf, dass Salons ab dem 1. März wieder öffnen dürfen, sofern sie die strengen Hygieneauflagen erfüllen.

Für die anderen Betriebe, Handels- und Kultureinrichtungen gilt grundsätzlich, dass sie bis mindestens 7. März geschlossen bleiben müssen. Erst wenn der Inzidenzwert in ganz NRW stabil bei 35 oder darunter liegt, soll es Lockerungen für den Einzelhandel, Museen, Galerien und weitere „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ geben.

Die nächste Bund-Länder-Beratung soll am 3. März stattfinden. 

Natürlich braucht es dafür wieder den entsprechenden rechtlichen Rahmen in Form einer neuen Corona-Schutzverordnung. Diese liegt bisher noch nicht vor.

 

 

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