Kreis hat Konzept für Impfstelle und Schwerpunktpraxen

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat am Freitag, 5. März, ein Konzept für eine zusätzliche Impfstelle in Wittgenstein und fünf Impf-Schwerpunktpraxen vorgelegt. Um die Impfkapazitäten ab April zu erhöhen, hatte das Land am 1. März in einem Erlass diese zusätzlichen Möglichkeiten eröffnet. Nach den Vorstellungen des Kreises soll die Impfstelle für Wittgenstein in der ehemaligen Salzmannschule in Bad Berleburg eingerichtet werden. Die hatte der Kreis auch schon im Rahmen der Bad Berleburger Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für die Registrierung von Geflüchteten genutzt. 

Landrat Andreas Müller stand in den letzten Tagen mit den Bürgermeistern im Austausch über das Gesamtkonzept. Dabei hatte der Kreis auch um Vorschläge für mögliche Schwerpunktpraxen gebeten. Diese sollen in Bad Laasphe, Burbach, Erndtebrück, Kreuztal und Netphen angesiedelt werden. Konkrete Vorschläge dazu liegen vor.

„Nach den Ergebnissen des Bund-Länder-Gipfels am Mittwoch sind wir allerdings nicht sicher, ob dieses Konzept am Ende auch wirklich so umgesetzt werden wird“, sagt Andreas Müller: „Wenn die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten vereinbaren, dass ab Ende März, Anfang April die Hausärzte in die Corona-Schutzimpfungen einbezogen werden sollen, wären die Vorgaben des Landes von Montag schon wieder überholt“, so der Landrat. 

Bereits am 2. März hatte der Kreis damit begonnen, die Vorgaben des Landes vom Montag in ein Konzept zu überführen. Noch offene Fragen wie z.B. das Anmeldeprozedere für Impfungen in Schwerpunktpraxen oder das ärztliche Personal für die Impfstelle in Wittgenstein sollten in den nächsten Tagen auch in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Landesregierung geklärt werden.
Keine 24 Stunden später fehlt den Beteiligten hierfür aber quasi die Grundlage. Mit dem von Bund-Länder-Gipfel beschlossenen flächendeckenden Einstieg der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne wäre das alles nicht mehr nötig.

Zu diesen Fragen steht die Kreisverwaltung genauso im Austausch mit dem Land wie beim Thema Schnelltests. Personen, die keine Corona-Symptome haben, steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest zu. Hierfür wird der Bund ab Montag, 8. März, die Kosten übernehmen – so die Beschlusslage nach dem Bund-Länder-Gipfel. Offen geblieben ist aber, wie dies organisatorisch umgesetzt werden soll, welche Mindestanforderungen die Testanbieter erfüllen müssen und wann die ersten kostenlosen Tests tatsächlich vor Ort möglich sein werden.

Um weiter handeln zu können, hofft der Landrat auf schnelle, konkrete und praxisnahe Vorgaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind jetzt auf die weiteren Vorgaben und Klarstellungen aus Düsseldorf angewiesen“, so Andreas Müller.

(Textquelle: Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein)

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