Sonderimpftag für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren am 20. Dezember 2021 in Bad Berleburg und Siegen
Auch Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren dürfen ab Freitag, 17. Dezember 2021, in NRW eine Coronaschutzimpfung erhalten. Der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet vor diesem Hintergrund am Montag, 20. Dezember 2021, von 14.00 bis 18.00 Uhr einen Sonderimpftag in den Impfstellen in Siegen und Bad Berleburg an. Eltern werden gebeten, die entsprechende Einwilligungserklärung ausgefüllt mitzubringen. Diese kann auf der Corona-Infoseite des Kreises heruntergeladen werden (⇒ www.siegen-wittgenstein.de/impfen). Für Erwachsene, die ihre Kinder begleiten und ebenfalls geimpft werden möchten, bzw. für ältere Geschwisterkinder ist an diesem Aktionstag ebenfalls eine Impfung möglich.
Abgesehen von den speziellen Impfangeboten für diese Altersgruppe auf Kreisebene liegt der Schwerpunkt der Kinderimpfungen in den Praxen der Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner. So sollen die Impfungen möglichst kindgerecht verlaufen und dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern entsprochen werden, erklärt das MAGS NRW.
"Es ist eine sehr gute Nachricht, dass wir jetzt auch für Kinder von 5 bis 11 Jahren eine Impfung anbieten und damit auch sie bestmöglich vor einer Corona-Infektion schützen können. Die Coronaschutzimpfung ist für viele Eltern ein sensibles Thema. Es wird daher auch in den kommunalen Impfstellen ausreichend Beratungsmöglichkeiten durch Ärztinnen und Ärzte geben. Wichtig ist aber auch, dass wir Erwachsenen als gutes Vorbild vorangehen und uns ebenfalls um unseren Impfschutz – ob Erstimpfung oder Booster – kümmern”, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Das nordrhein-westfälische Impfangebot richtet sich an alle Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Die Kinder sollen im Abstand von drei Wochen die zweite Impfung erhalten. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärztinnen und Ärzte und die kommunalen Impfstellen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Booster-Impfungen sind für unter 18-Jährige hingegen derzeit nicht vorgesehen. Die Entscheidung über die Impfung treffen die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit den Sorgeberechtigten in eigener Verantwortung.
(Textquellen: MAGS NRW, Kreis Siegen-Wittgenstein)
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