Verwaltung appelliert: Hundekot ordnungsgemäß beseitigen

Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadtverwaltung Bad Laasphe noch einmal alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu beseitigen. Dies trägt nicht nur zu mehr Sauberkeit in der Stadt bei, sondern minimiert auch die mögliche Verbreitung gesundheitsschädlicher Keime und Bakterien.

Hundebesitzerinnen und -besitzer sind zur Beseitigung der Kothaufen ihrer Tiere rechtlich verpflichtet. Werden die Hinterlassenschaften nicht entfernt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Nützlich für die Entsorgung sind kleine Müllbeutel, die jede Person, die einen Hund ausführt, griffbereit haben sollte. Spezielle Hundekot-Beutel sind kostenlos im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich. Um die Beseitigung während des Gassi Gehens zu erleichtern, hat die Stadt Bad Laasphe im gesamten Stadtgebiet insgesamt 84 sogenannte Hundetoiletten (Dog Stations) an stark frequentierten Wegen und Plätzen aufgestellt, die ebenfalls mit kostenlosen Entsorgungstüten ausgestattet sind.

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Tüten allein zur Beseitigung von Hundekot verwendet und ausschließlich über die Behälter an den Hundetoiletten, über öffentliche Abfalleimer oder die eigene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Leider ist es in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass Hundekot-Beutel auch zur Entsorgung anderen Abfalls, beispielsweise von Zigarettenstummeln, benutzt und/oder achtlos im Wald, auf Wiesen oder Weiden verteilt wurden. Dies stellt eine Umweltverschmutzung und ernstzunehmende Gefahr für Weide- und Wildtiere dar, die von den Grundstückseigentümern privatrechtlich verfolgt werden kann.

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