Hundekot muss entsorgt werden

Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadtverwaltung Bad Laasphe noch einmal alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auf Wegen, Spiel- und Grünflächen im öffentlichen Raum beseitigen. Dies trägt nicht nur zu mehr Sauberkeit in der Stadt bei, sondern minimiert auch die mögliche Verbreitung gesundheitsschädlicher Keime und Bakterien.

Hundebesitzerinnen und -besitzer sind zur Beseitigung der Kothaufen ihrer Tiere rechtlich verpflichtet. Werden die Hinterlassenschaften nicht entfernt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Entsorgung kann über die eigene Restmülltonne oder öffentliche Abfallbehälter erfolgen. Nützlich dafür sind kleine Müllbeutel, die jede Person, die einen Hund ausführt, griffbereit haben sollte. Um die Beseitigung während des Gassi Gehens zu erleichtern, hat die Stadt Bad Laasphe im gesamten Stadtgebiet insgesamt 51 sogenannte Hundetoiletten (Dog Stations) an stark frequentierten Wegen und Plätzen aufgestellt, die mit kostenlosen Entsorgungstüten ausgestattet sind. Weitere 20 werden noch installiert bzw. ausgetauscht. Darüber hinaus sind spezielle Hundekot-Beutel kostenlos im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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