Für Kinder, nicht für Fellnasen: Hunde und andere Tiere auf städtischen Spielplätzen nicht erlaubt

Gerade im Sommer, wenn Kindergärten und Schulen geschlossen sind und die Sonne vom Himmel lacht, sind die Spielplätze der Stadt Bad Laasphe ein beliebter Anlaufpunkt von Eltern und Kindern. Kein Wunder, lässt es sich hier doch wunderbar spielen, toben und klettern. Damit das so bleibt, hat die Stadt Bad Laasphe in ihrem Ortsrecht ein paar Verhaltensregeln festgelegt, die die Besucherinnen und Besucher beachten sollten.

Danach dienen die Plätze nur dem Aufenthalt von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgrenze festgelegt ist. Außer ihnen dürfen dort nur Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen anwesender Kinder verweilen.

Hunde und andere Tiere sind auf den Flächen aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen nicht erlaubt. Sie könnten die Kinder beim Spielen mit ihrem Verhalten einschränken und die Plätze verunreinigen. Die Stadt Bad Laasphe bittet daher höflich alle Hundebesitzer, ihre geliebten Vierbeiner nicht auf den Spielplätzen Gassi zu führen oder gar ohne Leine bzw. Maulkorb frei herumlaufen zu lassen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Das Ortsrecht ist im Ratsinformationssystem der Lahnstadt (https://sitzungsdienst.kdz-ws.net/gkz630/diverses/downloads/1) für jeden kostenlos einsehbar.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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