Stadt erinnert Bürger an ihre Schneeräum- und Streupflicht und gibt Tipps, wie man die Biotonne winterfest macht
Die kalte Jahreszeit ist da und mit ihr auch die Gefahr von Schnee, Eis und Glätte. Die ersten Schneeschauer durften wir im neuen Winter schon erleben. Tendenziell besteht in diesen Tagen auch ein erhöhtes Unfallrisiko für Fußgänger. Die Stadt Bad Laasphe möchte deshalb alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet freundlich an ihre Schneeräum- und Streupflicht erinnern. Denn wie in vielen anderen Kommunen sind auch in der Lahnstadt die Eigentümer der an die Straßen bzw. Gehwege grenzenden Grundstücke für die Reinigung und „Winterwartung“ der Gehwege verantwortlich.
Die Bürgersteige müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite vom Schnee freigehalten und bei Glätte entsprechend gestreut werden. Der Schnee ist am Rand des Gehwegs oder – wo das nicht möglich ist – am Fahrbahnrand zu lagern. Fußgänger und Fahrer von Kraftfahrzeugen sollten durch die Haufen aber nicht behindert werden. Zudem sind die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten. Wer selbst nicht räumen kann, der kann einen Dritten damit beauftragen.
Probleme kann es im Winter auch bei der Abfuhr des Biomülls geben, da durch niedrige Temperaturen der Inhalt der Biotonne anfrieren kann und dann bei einer Leerung in der Tonne zurückbleibt. Folgende Tipps können helfen, dies zu vermeiden:
- das Auslegen der Tonne mit Papier oder Pappe
- eine möglichst lockere Befüllung der Tonne (kein Zusammenpressen des Inhalts)
- das Befüllen der Tonne in der untersten Schicht mit trockenem Abfall (auch das Aufschichten mit Holzspänen oder Astschnitt eignet sich zum Schutz gegen Einfrieren)
- das Einwickeln feuchter Abfälle in Papier
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