Grundsteuerreform: Informationen der Finanzverwaltung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken in NRW und Erklär-Video

Wie bereits mehrfach in überregionalen und lokalen Medien veröffentlicht, steht in Deutschland die Umsetzung der Grundsteuerreform an. Sie betrifft alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die hierzu bis zum 31. Januar 2023 Feststellungserklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben müssen. Hierzu hat die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen Wissenswertes zur Feststellung des Grundsteuerwerts zusammengefasst.

In der Zusammenfassung finden Sie auch Hinweise auf die Grundsteuer-Hotline, die Sie telefonisch beim Finanzamt Siegen erreichen können oder Verweise auf weitere Informationen im Internet. Im Mai und Juni 2022 haben alle Grundstücks- und Hauseigentümer vom Finanzamt hierzu auch noch ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen erhalten, die der Finanzverwaltung zu Ihrem Eigentum vorliegen und Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Die Grundsteuererklärung muss bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.

Selbstverständlich steht auch die Stadt Bad Laasphe für Fragen zur Grundsteuer-Reform zur Verfügung. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter 02752/909-120 bzw. -126. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Aussagen über die individuellen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Höhe Ihrer Grundsteuern derzeit nicht getroffen werden können. Die Stadt Bad Laasphe wird – wie auch die anderen Kommunen in NRW – erst im Laufe des Jahres 2024 hierzu detaillierte Berechnungen vornehmen.

Die Informationen der Finanzverwaltung finden Sie ⇒ hier.

Zudem gibt es ein Erklär-Video, das der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes erstellt hat. Das Video finden Sie ⇒ hier. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass in diesem Video noch die alte Abgabefrist (31. Oktober 2022) genannt ist.

(Foto: Pixabay/geralt)

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

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