Information der Finanzverwaltung NRW zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Siegen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0271/4890-1959 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr) oder unter ⇒ www.grundsteuer.nrw.de.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
- Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Stadt Bad Laasphe ist daran nicht beteiligt.
- Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
- Im Mai und Juni 2022 haben Sie ein individuelles Informationsschreiben erhalten mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen. Sollten Sie das Schreiben verlegt oder gar keines erhalten haben, können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden. Dies ist erreichbar unter ⇒ www.grundsteuer.nrw.de. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.
- Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
- unbebaute Grundstücke
- Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke,
Eigentumswohnungen)
- betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum) - Möglichkeiten der Abgabe:
- Online mit ELSTER: ⇒ www.elster.de beantragen
- Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
- Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben.
Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt. - Serviceangebote der Finanzverwaltung:
- Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: ⇒ www.grundsteuer.nrw.de
- Erklärvideo (bitte beachten Sie, dass im Video noch die alte Abgabefrist 31. Oktober 2022 genannt ist!)
- Grundsteuer-Hotline unter 0271/4890-1959 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr)
- Grundsteuerportal (Geodatenportal): ⇒ www.grundsteuer-geodaten.nrw.de - Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
(Text: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen)
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