Kreis fördert Bau oder Kauf von Eigenheimen: Land stellt dafür 1,4 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung

Gute Nachrichten für Familien, die ein Haus bauen oder kaufen möchten: Das Land Nordrhein-Westfalen hat dafür in seinem Wohnraumförderungsprogramm für 2021 die Förderdarlehen nochmals erhöht. Mit dem Programm soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein stehen in diesem Jahr 1,4 Mio. Euro der Landesmittel zur Verfügung.

Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Familienmitglied. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen – abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder – nicht überschritten werden. So liegt z.B. die festgelegte Einkommensgrenze bei einer 4-köpfigen Familie bei 33.730 Euro. Allerdings werden vom Bruttoeinkommen noch verschiedene Beträge abgezogen. Deshalb kann die besagte 4-köpfige Familie in der Praxis tatsächlich ein Bruttoeinkommen von bis zu ca. 54.000 Euro haben und dennoch von dem Förderprogramm profitieren. Vor diesem Hintergrund geht die NRW.Bank auch davon aus, dass 47 Prozent aller Haushalte in NRW die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ob die Möglichkeit einer Förderung besteht, können Interessierte auf www.nrwbank.de/chancenprüfer vorab selbst prüfen.

Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen, die durch so genannte „Tilgungsnachlässe“ nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese Darlehnskonditionen gibt es aber nicht nur für den Neubau von Wohnhäusern, sondern auch für den Kauf von älteren Wohnhäusern, die zwar bezugsbereit aber ggf. sanierungsbedürftig sind. Die Höhe des Grunddarlehens richtet sich nach dem Ort, in dem das Haus oder das Baugrundstück liegen. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind bzw. schwerbehinderter Person. Sowohl das ortsbezogene Grunddarlehen sowie der Familienbonus wurden im Vergleich zum Vorjahr erneut erheblich erhöht.

Auch für Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie modernisieren wollen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder attraktive Förderdarlehen zur Verfügung. Bis zu 120.000 Euro können für die energetische Sanierung, den Umbau von Wohngebäuden zur Schaffung von zusätzlichem Mietwohnraum oder eine Neustrukturierung des eigenen Wohnraums bereitgestellt werden. Wer sein Haus oder das dazugehörende Wohngrundstück in Sachen Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Sicherheit aufbessert, kann ebenfalls gefördert werden. Ebenso unterstützt werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie z.B.  Dach- und Fassadenbegrünung oder eine bessere Regenwassernutzung. Die Modernisierungsförderung ist ebenfalls abhängig von der Einhaltung der Einkommensgrenzen.

Weitere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Interessierte bei Ina Wuntke (E-Mail: i.wuntke(at)siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1903) und Astrid Pohl (E-Mail: a.pohl(at)siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271 333-1944) vom Bauamt des Kreises.

(Textquelle: Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein)

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