Sonderförderung "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." unterstützt Hilfe auf dem Land
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag die Sondermaßnahme "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern." gestartet. Damit sollen Initiativen in ländlichen Orten und Regionen unterstützt werden, die helfen, Bürgerinnen und Bürger während der COVID-19-Pandemie mit Lebensmitteln zu versorgen, z.B. Dorfläden oder die Tafeln.
Gefördert werden zusätzliche, aufgrund der Pandemie anfallende Mehrbelastungen, wobei die Zuwendungen zwischen mindestens 2.000 Euro und maximal 8.000 Euro betragen können.
Förderfähig sind Ausgaben in folgenden drei Maßnahmenbereichen:
- Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen
- Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen
- Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern
Die Interessensbekundung ist noch bis zum 12. Juli unter www.ble.de/ehrenamt-staerken möglich. Es gilt das sogenannte "Windhundverfahren" (Posteingangsverfahren). Wie das Regionalmanagement der LAG Region Wittgenstein mitteilt, erhalten im Kreis Siegen-Wittgenstein maximal fünf beantragte Initiativen eine Förderung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten:
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