Dorfgemeinschaftshäuser wieder für Veranstaltungen nutzbar: Stadt stellt Nutzungskonzepte zum Download bereit

Chorprobe, Vorstandssitzung oder Geburtstagsfeier: lange waren all diese Dinge aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Nun, da sich die Lage entspannt hat, eröffnen die Lockerungen der Landesregierung wieder mehr Möglichkeiten. Die Stadtverwaltung Bad Laasphe reagiert darauf und öffnet ab sofort wieder ihre Dorfgemeinschaftshäuser sowie die Volkshalle in Feudingen für Vereins- und private Veranstaltungen – vorbehaltlich der niedrigen 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet von weniger als 35 und freilich unter Berücksichtigung der Regularien der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung.

Nach dieser sind derzeit zum Beispiel private Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen mit Negativtestnachweis und Kontaktdatenaufnahme aller Anwesenden zulässig, Partys dürfen mit bis zu 50 Personen im Innenbereich mit Negativtestnachweis und Kontaktdatenaufnahme aller Anwesenden gefeiert werden. Gemeinsames Singen, etwa bei Chorproben, ist in Innenräumen erlaubt, wenn alle Teilnehmenden über einen negativen Testnachweis verfügen oder eine Maske tragen oder wenn die Anzahl der Teilnehmenden auf jeweils eine Person pro angefangene zehn Quadratmeter Raumfläche begrenzt ist und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.  

Vereine oder Personen, die eine städtische Liegenschaft für eine Veranstaltung nutzen möchten, werden gebeten, sich zwecks einer Terminabstimmung mit dem jeweiligen Ortsvorsteher bzw. der jeweiligen Ortsvorsteherin in Verbindung zu setzen. Durch die Terminabsprache soll auch gewährleistet werden, dass nicht mehrere Veranstaltungen zur selben Zeit am selben Ort stattfinden und die Größe des Raumes für die Anzahl der Teilnehmenden geeignet ist.
Voraussetzung für die Nutzung ist zudem ein formloser, schriftlicher Antrag bei der Stadtverwaltung und die Vorlage eines entsprechenden Nutzungskonzeptes, das die Verwaltung hier bereitstellt.

Das passende Papier kann ganz bequem heruntergeladen und anschließend ausgefüllt (bitte per Hand wegen der Unterschrift) an die Verwaltung zurückgesendet werden – entweder auf dem Postweg oder eingescannt per E-Mail an Birgit Schneider (b.schneider(at)bad-laasphe.de). Erst wenn der Verwaltung das ausgefüllte und unterschriebene Konzept vorliegt, wird die Nutzungsberechtigung erteilt. Es ist wichtig, dass die aktuellen Nutzungskonzepte heruntergeladen und ausgefüllt werden und nicht auf ein Nutzungskonzept aus dem vergangenen Jahr zurückgegriffen wird, da sich mittlerweile die Paragrafen in der Coronaschutzverordnung geändert haben.

Gerne steht die Stadt auch weiterhin bei Fragen rund um die aktuellen Regularien und notwendigen Voraussetzungen bereit. Das Ordnungsamt ist unter folgenden Nummern zu erreichen: 02752/909-132, -134, -136. Das Gebäudemanagement unter der Nummer 02752/909-275 erreichbar. Die Einhaltung der Regeln bzw. der Konzepte wird stichprobenartig kontrolliert.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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