Neue Coronaschutzverordnung seit 28. Mai 2021: Stufenplan mit weiteren Lockerungen
Am Freitag, 28. Mai 2021, ist in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie gilt vorerst bis zum 24. Juni 2021 und beinhaltet einen Stufenplan, der – je nach Inzidenzwert – weitere Lockerungen vorsieht. „Die neuen Regeln sollen einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden“, heißt in der gemeinsamen Erklärung der NRW-Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI).
Der Plan umfasst drei Stufen: Stufe 1 gilt bei Inzidenzen unter 35, Stufe 2 bei Inzidenzen von 35,1 bis 50 und Stufe 3 bei Inzidenzen von 50,1 bis 100.
Besonders berücksichtigt wurde der Bereich Freizeit. Bei einem kreisweiten Inzidenzwert unter 35 dürfen beispielsweise Diskotheken und Clubs unter gewissen Auflagen wieder im Außenbereich öffnen (ab 1. September 2021 auch im Innenbereich, wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt), gleichzeitig sind Partys ab diesem Wert unter gewissen Auflagen wieder gestattet. Auch große Festveranstaltungen (Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste etc.) könnten nach der neuen Verordnung ab dem 1. September 2021 bei einer Inzidenz unter 35 unter gewissen Auflagen wieder ausgerichtet werden.
Den Stufenplan und einen Überblick über alle neuen Regelungen finden Sie in den Infografiken des Landes NRW und hier:
⇒ https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Aktuell liegt der Inzidenz-Wert für Siegen-Wittgenstein unter 50. Allerdings sind für Bad Laasphe nach der neuen Verordnung noch die Regeln von Stufe 3 (Inzidenz von 50,1 bis 100) bindend. Denn damit die Regeln von Stufe 2 (Inzidenz von 35,1 bis 50) gelten, muss der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegen. Ist das der Fall, können die Regularien der niedrigeren Stufe ab dem übernächsten Tag in Kraft treten.
Seit dem 31. Mai 2021 kehren außerdem in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, alle Schulen aller Schulformen zum Präsenzunterricht zurück. Weitere Infos dazu finden Sie hier:
⇒ https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021
Die Kindertagesbetreuung kehrt in NRW zudem ab dem 7. Juni 2021 landesweit zum Regelbetrieb zurück.
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