Neue Coronaschutzverordnung mit neuer Inzidenzstufe 0 gilt ab 9. Juli 2021
Ab Freitag, 9. Juli 2021, gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW, die deutliche Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von 10 oder weniger beinhaltet. Für diese Regionen, zu denen auch Bad Laasphe gehört, führt die Landesregierung eine neue Inzidenzstufe ein – die „Inzidenzstufe 0“. In dieser sind die bestehenden Regeln und Maßnahmen zum Großteil entweder ganz aufgehoben oder nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch als Empfehlung zu verstehen. Die Inzidenzstufe 0 ermögliche somit „eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche“, schreibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen (in schriftlicher Form und in Form von Infografiken des Landes NRW). Die Coronaschutzverordnung gilt ab dem 9. Juli 2021 und vorerst bis zum 5. August 2021. Die bisherigen Inzidenzstufen 1 bis 3 bleiben bestehen (mit dem Unterschied, dass Inzidenzstufe 1 nun nicht mehr von 0 bis 35 gilt, sondern von 10,1 bis 35). Weitere, umfassende Informationen sowie die Verordnung im Wortlaut und eine tabellarische Übersicht, was in welcher Inzidenzstufe gilt, finden Sie auch auf der Seite des MAGS ⇒ https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an.
- Kontaktbeschränkungen: entfallen in Inzidenzstufe 0
- Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen: ist in Inzidenzstufe 0 nicht mehr vorgeschrieben, wird nur noch empfohlen
- Maskenpflicht: gilt in Inzidenzstufe 0 nur noch in Innenbereichen. Gilt auch für das Land Inzidenzstufe 0, so ist eine Maske nur noch verpflichtend zu tragen im ÖPNV, in Taxen und in der Schülerbeförderung, im Einzelhandel und in Arztpraxen sowie von Beschäftigten mit besonders nahem Kundenkontakt, Erbringern körpernaher Dienstleistungen und Servicekräften in der Gastronomie (sofern sie über keinen Negativtestnachweis verfügen). Die Regeln zur Maskenpflicht in Schulen gelten unverändert fort. Ansonsten ist das Tragen einer Maske in Inzidenzstufe 0 bei gleichzeitiger Landesinzidenzstufe 0 nur noch eine Empfehlung. Betreiber anderer Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin an die Pflicht zum Tragen einer Maske knüpfen (Hausrecht).
- Erfassung von Kontaktdaten: kann in Inzidenzstufe 0 weitestgehend entfallen, muss nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und in geschlossenen Räumen von Clubs, Diskotheken etc. gemacht werden.
- Testpflicht: Arbeitnehmer, die nach dem 1. Juli 2021 an mindestens fünf Werktagen hintereinander nicht im Betrieb waren (z.B. aufgrund von Urlaub) müssen ihrem Arbeitgeber an ihrem ersten Arbeitstag danach einen Negativtestnachweis vorlegen. Der Test muss im Rahmen einer Bürger-, Einrichtungs- oder Beschäftigtentestung vorgenommen worden sein. Für Personen, die ausschließlich aufgrund von Krankheit oder Homeoffice fehlten oder schon vollständig genesen oder geimpft sind, gilt diese Testpflicht nicht. Darüber hinaus gibt es nach wie vor eine Testpflicht in einigen Bereichen und unter gewissen Voraussetzungen für alle Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind (z.B. für den Besuch von Kultur-, Sport- und großen Festveranstaltungen, Clubs und Diskotheken).
- Einzelhandel: Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen, wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt (Maskenpflicht bleibt bestehen)
- Sport: Ausübung in Inzidenzstufe 0 wieder ohne Beschränkungen möglich. Sportveranstaltungen in Inzidenzstufe 0 ab dem 9. Juli 2021 mit bis zu 25.000 Zuschauern erlaubt (aber max. 50 Prozent der Kapazität); bis 5.000 Zuschauer außen: keine Beschränkungen, innen: mit Negativtestnachweisen oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent), ab 5.000 Zuschauern: Negativtestnachweise und Hygienekonzept erforderlich
- Kultur: Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) in Inzidenzstufe 0 wahlweise mit Negativtestnachweisen oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, ansonsten aber wieder ohne weitere Beschränkungen erlaubt; ab 5.000 Zuschauern: Negativtestnachweise und Hygienekonzept erforderlich, Besuch von Museen in Inzidenzstufe 0 ohne Einschränkungen (auch ohne Maske) gestattet
- Freizeit: Betrieb von Clubs und Diskotheken im Innenraum in Inzidenzstufe 0 mit Hygienekonzept und Negativtestnachweisen schon ab dem 9. Juli 2021 erlaubt, wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt (nicht erst ab dem 27. August)
- Große Festveranstaltungen wie Schützen-, Stadt-, Dorf-, Straßen-, Wein-, Musikfeste etc.: in Inzidenzstufe 0 mit Negativtestnachweisen schon ab dem 9. Juli 2021 erlaubt, wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt (nicht erst ab dem 27. August). Erfolgt keine Zugangskontrolle, müssen Veranstalter verpflichtend stichprobenhafte Kontrollen durchführen und die Besucher über die Notwendigkeit eines Negativtestnachweises informieren, z.B. über Aushänge
- Private Veranstaltungen und Partys: Pflicht zum Tragen einer Maske und zur Einhaltung der Mindestabstände entfällt in Inzidenzstufe 0, wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt und bei mehr als 50 Gästen alle nicht-immunisierten Personen einen Negativtestnachweis vorweisen können. Ansonsten keine weiteren Einschränkungen mehr.
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