Reisen und Tourismus
Generell gilt der Appell, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in NRW sind untersagt, soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind.
Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen usw. ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist weiterhin erlaubt. Beim Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen usw. sowie bei der Beherbergung von Reisenden einschließlich ihrer gastronomischen Versorgung sind die Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die auf Rastanlagen und Autohöfen übernachten, dürfen dort gastronomisch versorgt werden.
Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind ebenfalls unzulässig.
Seit dem 1. Oktober gelten seitens des Auswärtigen Amtes weltweit wieder differenzierte Reisehinweise für alle Länder.
Mehr Informationen zum Thema Reisen in Corona-Zeiten sowie zu Einreisebestimmungen etc. finden Sie hier.
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Kontakt
Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
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