Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationären Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen sind auf Basis eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des RKI zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetzt. 

Da der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Siegen-Wittgenstein über 50 liegt, haben sich die Vertreter aller Akutkrankenhäuser und Reha-Kliniken im Kreisgebiet mit dem Gesundheitsamt im Oktober auf folgende Regeln verständigt:

  • Besuche im Krankenhaus können erst ab dem sechsten Tag des stationären Aufenthaltes erfolgen, d.h. wenn der Patient bereits fünf Tage dort aufgenommen war.
  • Besucher, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen aktuell keine Patienten besuchen. Die Besuchszeiten teilen die Krankenhäuer auf Nachfrage mit.
  • Bei der Geburt im Kreißsaal, analog beim Kaiserschnitt im Operationsaal, kann der Ehemann bzw. ein Angehöriger die werdende Mutter begleiten und später auch täglich für eine Stunde im Krankenhaus besuchen.
  • In der Kinderklinik ist weiterhin die Aufnahme eines Erwachsen, in der Regel eines Elternteils, mit einem Patienten möglich.

Ausnahmen von diesen Regeln gelten für den Besuch schwer bzw. kritisch kranker Personen. 

Das Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe (Pflegepersonal und alles weitere Personal, das - auch indirekt - Kontakt zu Patient/innen und Besucher/innen hat) ist mindestens jeden dritten Tag zu testen. Dafür reicht ein Antigen-Schnelltest. Das Personal ambulanter Pflegedienste ist alle zwei Tage zu testen, wenn die Beschäftigten Kontakt zu Pflegebedürftigen haben. Auch hier genügt ein Antigen-Schnelltest.

Besucher/innen von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie einen aktuellen Coronatest mit negativem Ergebnis vorlegen können. 

Zudem müssen Besucher/innen in Alten- und Pflegeheimen eine medizinische Maske tragen (im persönlichen und direkten Kontakt mit Bewohner/innen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, kann die Maske abgelegt werden).

Die Landesregierung hat bei der Landesbehinderten- und -patientenbeauftragten eine neue Dialogstelle für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen eingerichtet. Sie soll künftig dabei helfen, Streitigkeiten zu schlichten, die bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten in den stationären Pflegeeinrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe angesichts der Corona-Pandemie aufkommen können. Die neue Dialogstelle für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: E-Mail: dialogstelle(at)lbbp.nrw.de, Telefon: 0211 / 855 4780. Weitere Informationen unter www.lbbp.nrw.de

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