Handel, Handwerk und Dienstleistungen

Handel

Unter Auflagen (z.B. Masken- und Abstandspflicht sowie Zutrittsbeschränkungen) zulässig ist der Betrieb von

  • Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten und Kiosken
  • Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs
  • Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen
  • Zeitungsverkaufsstellen
  • Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten
  • Blumengeschäften und weiteren Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen, soweit sie den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs (Übertöpfe usw.) beschränken
  • Bau- und Gartenbaumärkten und Baustoffhandelsgeschäften (jedoch nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten oder eben zum Verkauf von Blumen, Saatgut und entsprechendem Zubehör)
  • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden (für Privatkunden ist nur der Verkauf von Lebensmitteln gestattet) 
  • Abgabestellen von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (sog. Tafeln)

Alle in der Verordnung ausdrücklich nicht genannten Einzelhandelsbetriebe können entweder einen Bestell- und Abholservice einrichten ("Click & Collect"), der die Corona-Schutzregeln berücksichtigt oder sie können das Einkaufen mit Termin anbieten ("Click & Meet"). Voraussetzung dafür sind u.a. feste und zeitlich befristete Termine, eine limitierte Kundenanzahl im Laden sowie eine Notierung der Kundendaten zur eventuellen Kontaktnachverfolgung (Rückverfolgbarkeit).

In all diesen Einrichtungen müssen zudem medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95/N95-Masken) getragen werden. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften (auf den Zuwegungen innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes und den Parkplatzflächen) und auf (Wochen-)Märkten müssen mindestens Alltagsmasken getragen werden. 

Untersagt ist außerdem der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle (Lebensmittelgeschäft, Kiosk usw.), in der die Lebensmittel erworben wurden.

Handwerk und Dienstleistungen

Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes (z.B. Reinigungen, Waschsalons, KFZ-Werkstätten, Fahrrad-Werkstätten, Autovermietung) bleiben einschließlich des Verkaufs des notwendigen Zubehörs geöffnet. Der Verkauf von sonstigen nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren darf nur nach vorheriger Terminvergabe ("Click & Meet") oder mittels Abholung ("Click & Collect") geschehen. 

Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gemäß §1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind sowie zur Versorgung erforderliche Tätigkeiten der ambulanten Pflege und der Betreuung im Sinne des Fünften, Achten, Neunten und Elften Buches Sozialgesetzbuch und die mobile Frühförderung und Therapiemaßnahmen im Rahmen der Frühförderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, die in Kooperationspraxen stattfinden (jedoch nur im Rahmen von Einzeltherapien) bleiben zulässig.

Die Erbringung der Leistungen sollte möglichst kontaktarm erfolgen und die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzhinweise sind strikt zu beachten. Bei Dienstleistungen, bei denen der Kunde keine Maske tragen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Bart stutzen), müssen Beschäftigte während der Behandlung eine FFP2-Maske tragen. In diesen Fällen sind Behandlungen und Dienstleistungen auch nur zulässig, wenn für die Kunden ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegt und für das Personal alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest durchgeführt wird (dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und medizinisch notwendige Leistungen von Handwerkern und Dienstleistern im Gesundheitswesen einschließlich Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädische Schuhmacher usw.).

Eine Übersicht über alle Liefer- und Bestellservices in der Lahnstadt in Corona-Zeiten finden Sie hier... 

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

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