Bund-Länder-Konferenz beschließt strengere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene ab 28. Dezember 2021

Mit Blick auf die ansteckendere Omikron-Variante des Coronavirus‘  haben Bund und Länder bei ihrer gestrigen Konferenz weitere Einschränkungen vereinbart, die nach Weihnachten in Kraft treten sollen.  „Wir können und dürfen nicht die Augen verschließen vor dieser nächsten Welle, die sich vor uns aufzutürmen beginnt“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr, bei 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (z.B. Kino, Theater, Gaststätten) sowie beim Einzelhandel (mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs).
  • Für private Treffen, egal ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit, Ehegatten und Partner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen).
  • Ab dem 28. Dezember 2021 werden auch private Kontakte von Geimpften und Genesenen eingeschränkt. Treffen dieser Gruppen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit). Nimmt eine ungeimpfte oder nicht genesene Person an dem Treffen teil, gelten wieder die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte/nicht genesene Personen – das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
  • Überregionale Großveranstaltungen finden ab 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
  • Clubs und Diskotheken werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, spätestens ab 28. Dezember 2021 in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Diese verabredeten Maßnahmen gelten als einheitliche Mindeststandards und müssen nun in den für die jeweiligen Länder geltenden Coronaschutzverordnungen umgesetzt werden. Besonders betroffene Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen. Die nächste Konferenz ist für den 7. Januar 2022 geplant.

Mehr Infos gibt es hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-treffen-corona-1993302
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Den Beschluss im Wortlaut können Sie hier nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990312/5aded0cbf837124818e6af8feceb15c7/2021-12-21-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

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