Neue Coronaschutzverordnung bringt ab 15. Juni weitere Erleichterungen

Eine neue Coronaschutzverordnung gilt ab Montag, 15. Juni. Sie bringt weitere Erleichterungen. So sind ab diesem Zeitpunkt beispielsweise wieder private Festveranstaltungen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Die neuen Regelungen im Einzelnen:

Veranstaltungen und Festveranstaltungen 

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.
 
Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
 
Private Festveranstaltungen
 
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter

Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.
 
Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
 
Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.
 
Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.
 
Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab dem 15. Juni auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

Kontakt

Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe

Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199

E-Mail: post(at)bad-laasphe.de

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13:30 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag bis Dienstag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15:30 Uhr

Mittwoch
07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag
07.30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Energiespar-Tipps

Jede Menge Energiespartipps sowie Informationen und Hinweise rund ums Thema Energie, zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen finden Sie ⇒ hier.

Glasfaserausbau

Informationen zum Glasfaserausbau durch Greenfiber, durch die Telekom und durch die Westenergie Breitband GmbH finden Sie ⇒ hier.

Hilfe-Portal für Geflüchtete

Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle - auch auf Ukrainisch.
www.germany4ukraine.de

Haus der Jugend

⇒ Hier finden Sie Informationen zu unserer Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem städtischen Jugendtreff.

Bürgerecho

Sie haben eine Frage, ein Anliegen oder möchten einen Schaden melden? Dann nutzen Sie dafür ganz einfach unser ⇒ Bürgerecho.

Bad Laasphe-Ansichten

⇒ Hier klicken und virtuelle 360°-Rundtour erleben oder Imagefilm von Bad Laasphe ansehen!

Wetterdaten

⇒ Hier finden Sie die aktuellen Wetterdaten aus Bad Laasphe.

Nach oben
AAA