Lockdown bis Ende Januar verlängert 

Deutschland bleibt im Lockdown – noch mindestens bis zum 31. Januar. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich gestern darauf verständigt, dass die derzeitigen Regelungen bis Monatsende bestehen bleiben und in manchen Bereichen nochmals verschärft werden sollen. Hier die wichtigsten Punkte aus der Konferenz:

  • Alle derzeitigen Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
  • Private Zusammenkünfte sollen ab dem 11. Januar nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sein. Die Regelung, dass Kinder bis 14 Jahre hierbei nicht mitgezählt werden, soll aufgehoben werden.
  • Für Einwohnerinnen und Einwohner von Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 200 und mehr (sog. Corona-Hotspots) sind Einschränkungen des Bewegungsradius‘ geplant. Sie sollen sich nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen – außer es liegt ein „triftiger Grund“ vor. Tagestouristische Ausflüge sind nach dem Beschluss ausdrücklich kein triftiger Grund. Für Siegen-Wittgenstein würde diese Regelung aktuell noch nicht gelten. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt derzeit bei 109,4 (Stand: 6. Januar, 00:00 Uhr).
  • Auch die bisherigen Maßnahmen im Bereich Schulen und Kitas sollen weitergeführt werden. 
  • Das Kinderkrankengeld soll in diesem Jahr für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen aufgrund geschlossener Schulen und Kitas oder eingeschränkter Betreuungsangebote eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.
  • Betriebskantinen sollen geschlossen werden, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleiben soll aber die Abgabe Speisen und Getränken to go.
  • Wer aus Risikogebieten nach Deutschland einreist, der muss sich künftig nicht nur in eine zehntägige Quarantäne begeben (die mit einem negativen Coronatest frühestens am fünften Tag nach der Einreise aufgehoben werden kann), sondern sich bereits bei der Einreise testen lassen (Zwei-Test-Strategie). Der Test kann entweder binnen 48 Stunden vor Einreise oder unmittelbar nach der Einreise gemacht werden.
  • Die Produktionskapazitäten für Impfstoffe sollen ausgebaut werden. Noch im Februar soll in einem neu eingerichteten Werk in Marburg mit der Herstellung des BioNTech-Impfstoffes begonnen werden. Der Bund möchte darüber hinaus mit den Impfstoff-Herstellern sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten aufgebaut werden können. Zudem verspricht er den Ländern, verlässliche Lieferzeiten der Impfstoffe zu übermitteln, damit diese die Impftermine sicher koordinieren können.
  • Alten- und Pflegeheime sollen Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Schnelltests für Personal und Besucher erhalten. Bund und Länder wollen eine gemeinsame Initiative starten, um vorübergehend Freiwillige zur Durchführung der Tests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland wollen die entsprechenden Schulungen übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinierend tätig, um den regionalen Bedarf zu ermitteln und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung der Freiwilligen unterstützen.
  • Darüber hinaus gilt weiterhin der Appell, Kontakte auch in den kommenden drei Wochen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

Am 25. Januar wollen sich Merkel und die Regierungschefs der Länder darüber beraten, wie es ab dem 1. Februar weitergehen soll.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

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