Deutschland bleibt bis Ende März im Lockdown – aber es gibt weitere Öffnungen

Mit Spannung erwartet wurde die Videoschalte von Kanzlerin Merkel und den Länderchefs am Mittwoch, 3. März. Wie geht es weiter nach dem 7. März? Lockdown oder Lockerungen? Das Ergebnis der Konferenz: beides! Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte des Beschlusses. Natürlich bedarf es zur Umsetzung auf lokaler Ebene wieder einer neuen Coronaschutzverordnung für NRW. Diese wird Die Stadtverwaltung vermutlich in den nächsten Tagen erreichen. 

  • Generell werden die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 28. März verlängert. Mit folgenden Ausnahmen:
  • Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wird wieder erweitert: Ab 8. März sollen sich wieder Personen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen, die Anzahl ist jedoch auf max. fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten noch umfangreicher ausweiten und private Treffen von Angehörigen aus drei Haushalten mit max. zehn Personen zulassen (Kinder bis 14 Jahre werden auch hier nicht mitgezählt). In Regionen oder Bundesländern, in denen der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März galten (Notbremse).
  • Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte dürfen wieder öffnen. Sie benötigen dafür ein Hygienekonzept, außerdem müssen sie die Anzahl der Kunden in ihren Geschäftsräumen begrenzen – und zwar genauso wie das der Einzelhandel des täglichen Bedarfs schon tut. Es gilt: 1 Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten  800 Quadratmeter Verkaufsfläche und 1 Kunde pro jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Bisher noch geschlossene, körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten ebenfalls wieder öffnen. Wenn es sich um  Dienstleistungen handelt, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller, negativer Schnell- oder Selbsttest des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal notwendig.
  • Zudem haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte geeinigt, die abhängig sind vom Inzidenzwert im Land bzw. in einer Region. Diese Schritte geben den Rahmen vor für die Öffnungen des restlichen Einzelhandels, von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten, der Außengastronomie sowie von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und geben auch Perspektiven für den Sport- und Freizeitbereich. Wann und unter welchen Voraussetzungen welcher Bereich wieder öffnen dürfte, können Sie hier nachschauen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120
  • Unternehmen sollen ihren Beschäftigten auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Deshalb wird die entsprechende Verordnung bis zum 30. April 2021 verlängert.
  • Ab Ende März/Anfang April sollen zudem niedergelassene Haus- und Fachärzte impfen dürfen.
  • Neben diesen ganzen Maßnahmen sieht die Konferenz regelmäßige Corona-Tests als wichtigen Baustein an. Die Testkonzepte der Länder sollen deshalb so ausgestaltet werden, dass die Angestellten in Schulen und Kitas sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche mindestens einen kostenlosen Schnelltest erhalten. Darüber hinaus sollen Unternehmen ihren Beschäftigten pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten. Und auch alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger (also Personen ohne Symptome) soll mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest in einem Testzentrum oder bei einem Arzt ermöglicht werden. Die Kosten hierfür soll ab dem 8. März der Bund übernehmen.

Die nächsten Beratungen zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsident/innen sind für den 22. März vorgesehen.

Weitere Informationen sowie den Beschluss im Wortlaut findet Sie hier: www.bundesregierung.de/breg-de

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

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