Allgemeinverfügung hat Bestand bis 25. April
Die Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus gilt wie geplant bis Sonntagabend, 25. April 2021, weiter. Das bedeutet u.a., dass die Ausgangsbeschränkungen Freitag, Samstag und Sonntagabend jeweils um 21.00 Uhr beginnen und am nächsten Morgen um 5.00 Uhr enden.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die „Bundesnotbremse“ schon vorher in Kraft tritt. „Die Bundesnotbremse regelt Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen“, stellt Thiemo Rosenthal, Leiter des Krisenstabs des Kreises Siegen-Wittgenstein fest: „Wenn Regeln in unserer Allgemeinverfügung darüber hinaus gehen, gelten diese solange wie die gesamte Allgemeinverfügung weiter – also in diesem konkreten Fall bis Sonntag.“
Dass insbesondere die Ausgangsbeschränkungen in der Allgemeinverfügung des Kreises rechtlich in Ordnung sind, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster erst am gestrigen Tag (22. April 2021) bestätigt. Das Gericht hat damit einer Beschwerde des Kreises gegen eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg stattgegeben. Somit war ein Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkungen nicht erfolgreich.
Da die wesentlichen Dinge, die aktuell durch die Allgemeinverfügung des Kreises geregelt werden, jetzt auch in der „Bundesnotbremse“ verankert sind, wird der Kreis darauf verzichten, eine weitere Allgemeinverfügung zu veröffentlichen. Ab kommenden Montag, 26. April 2021, gelten damit die Regeln der Bundesnotbremse, die u.a. Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr vorsehen.
Die Frage, ob Schulen Distanz- oder Wechselunterricht anbieten, wird vom Land entschieden und in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, wird aber am Nachmittag des 23. April erwartet.
(Textquelle: Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein)
Weitere Informationen zur Bundesnotbremse finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982
« zurück
Wasserzähler ablesen
⇒ Hier können Sie Ihren Zählerstand übermitteln.
Kontakt
Stadt Bad Laasphe
Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe
Telefon: 02752 - 909-0
Fax: 02752 - 909-199
E-Mail: post(at)bad-laasphe.de
Öffnungszeiten Rathaus und Bürgerbüro
Montag bis Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Grundsteuer 2025
Hier gibt es mehr Informationen.
Energiespar-Tipps
Jede Menge Energiespartipps sowie Informationen und Hinweise rund ums Thema Energie, zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen finden Sie ⇒ hier.
Glasfaserausbau
Informationen zum Glasfaserausbau durch Greenfiber, durch die Telekom und durch die Westenergie Breitband GmbH finden Sie ⇒ hier.
Hilfe-Portal für Geflüchtete
Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle - auch auf Ukrainisch.
⇒ www.germany4ukraine.de
Haus der Jugend
⇒ Hier finden Sie Informationen zu unserer Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem städtischen Jugendtreff.
Bürgerecho
Sie haben eine Frage, ein Anliegen oder möchten einen Schaden melden? Dann nutzen Sie dafür ganz einfach unser ⇒ Bürgerecho.
Bad Laasphe-Ansichten
⇒ Hier klicken und virtuelle 360°-Rundtour erleben oder Imagefilm von Bad Laasphe ansehen!
Wetterdaten
⇒ Hier finden Sie die aktuellen Wetterdaten aus Bad Laasphe.