Negativer Test wird benötigt: Heimische Kliniken vereinbaren einheitliche Besuchsregeln

Aufgrund steigender Inzidenzen und neuer gesetzlicher Regelungen haben sich die Krankenhäuser im Kreis Siegen-Wittgenstein erneut mit dem Gesundheitsamt auf einheitliche Besuchsregelungen geeinigt. So gilt seit Mittwoch, 24. November 2021, dass Besucher im Krankenhaus einen negativen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorweisen müssen. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen!

Die Akutkliniken ermöglichen je Patient einen Besucher täglich für jeweils eine Stunde. Aufgrund der Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen trifft die DRK-Kinderklinik bezüglich der Besuchszeiten individuelle Regelungen. Das gleiche gilt für die Celenus und Vamed Akutkliniken, wobei auch hier maximal ein Besucher pro Tag möglich ist.

Unverändert muss in allen Kliniken ein Mund-Nasen_Schutz, idealerweise FFP2-Standard, getragen werden und es dürfen keine Beschwerden vorliegen, die auf eine COVID-Infektion hinweisen könnten.

(Textquelle: Kreis Siegen-Wittgenstein)

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