MPK verständigt sich auf Verschärfung der Corona-Regeln

Die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden nochmals verschärft. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihrer Videoschaltkonferenz am 2. Dezember 2021 verständigt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Vereinbarungen:

  • Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten (Kinos, Theater, Gaststätten etc.) sollen inzidenzunabhängig und bundesweit künftig nur noch Geimpfte und Genese (2G) haben. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus). Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Personen, die nicht geimpft werden können bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind möglich.
  • Auch zum Einzelhandel haben bundesweit und inzidenzunabhängig künftig nur noch Geimpfte und Genese (2G) Zutritt. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • Private Treffen im privaten oder öffentlichen Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind künftig auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Treffen, an denen ausschließlich geimpfte und/oder Genesene teilnehmen, sind von dieser Regel unberührt.
  • Für überregionale Sport-, Kultur-und vergleichbare Großveranstaltungen werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es gilt Maskenpflicht, Zutritt haben außerdem – wie auch sonst – nur Geimpfte und Genesene (2G).
  • Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.
  • In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
  • In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
  • Für den Silvester- und den Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  • Der Kreis derjenigen Personen, die impfen dürfen, soll auf Apotheker*innen, Zahnärzt*innen und Pflegerfachkräfte ausgedehnt werden.
  • Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Was eine allgemeine Impfflicht angeht, so begrüßten es Bund und Länder, dass der Bundestag zeitnah darüber entscheiden will. Die Pflicht könne greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können - also etwa ab kommendem Februar. Der Ethikrat soll hierzu bis zum Jahresende eine Empfehlung erarbeiten.

Wie immer erwarten wir nun zeitnah eine neue Coronaschutzverordnung für NRW, in der all diese Vereinbarungen konkret verankert sind.

⇒ Beschluss der MPK im Wortlaut

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