Corona-Maßnahmen in Siegen-Wittgenstein werden um Ausgangssperre ergänzt

Die Infektionszahlen bleiben im Kreis Siegen-Wittgenstein auf hohem Niveau. Die Kreisverwaltung reagiert auf die Situation und befindet sich bereits seit Mittwoch in Abstimmung mit dem Land NRW zur Fortführung der bisherigen Maßnahmen, denen die Landesregierung am heutigen Freitag auch ihre Zustimmung in allen vorgeschlagenen Punkten gab.

Somit gelten die bereits angekündigten Regelungen – u.a. Kitas im eingeschränkten Pandemiebetrieb, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum sowie „Click & Collect“ im Einzelhandel – für zunächst weitere zwei Wochen bis Sonntag, 25. April 2021, fort.

Der Distanzunterricht in allen Schulen (außer Abschlussklassen) wurde zwischenzeitlich landesweit für die kommende Woche seitens des NRW-Schulministeriums bis Sonntag, 18. April 2021, angeordnet. Diese Landesregelung gilt auch im Kreis Siegen-Wittgenstein. Über eine etwaige Verlängerung wird mit Blick auf das weitere örtliche Infektionsgeschehen im Laufe der kommenden Woche entschieden.

Aufgrund der aktuell anhaltenden hohen Inzidenzentwicklung sind der Kreis Siegen-Wittgenstein und das NRW-Gesundheitsministerium in intensiven Abstimmungen darin übereingekommen, dass kurzfristig ergänzende Maßnahmen zur möglichst schnellen Senkung der Infektionszahlen notwendig sind.

Landrat Andreas Müller betont: „Sehr viele Menschen halten sich vorbildlich an die Regeln und meiden Kontakte. Leider ist der übergroße Anteil der Neuinfektionen aber nach wie vor auf das private Umfeld zurückzuführen. Trotz der bereits seit zwei Wochen geltenden und weitgehenden Kontaktbeschränkungen.“ Daher ist die im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitete zusätzliche zentrale Maßnahme der Erlass einer Ausgangsbeschränkung von  21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens ab Samstag, 10. April 2021. Die Verfügung gilt analog zu allen weiteren Maßnahmen zunächst bis Sonntag, 25. April 2021.

„Wir brauchen diese Verschärfungen um gemeinsam die dritte Welle zu brechen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden und die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen“, fasst Landrat Andreas Müller die aktuelle Situation in der Region zusammen und ergänzt: „Auch mit Blick auf unsere bundesländerübergreifenden Nachbarkreise im Dreiländereck gleichen wir uns somit den im Kreis Altenkirchen und Lahn-Dill-Kreis bereits verhängten Ausgangsbeschränkungen an. Wir versprechen uns daher auch eine weitere Minderung der Mobilität, eine zusätzliche Reduzierung der Kontakte und somit der Infektionen in der gesamten Region.“

Auch der Leiter des Krisenstabs, Thiemo Rosenthal, unterstreicht zur Ausgangsbeschränkung noch einmal explizit: „Durch diese weitere Einschränkung sollen private Zusammenkünfte, die erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen, weiter eingeschränkt werden und so die Kontakte und mit ihnen einhergehend die Infektionen gesenkt werden.“

Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten unter anderem bei:

  • medizinischen Notfällen
  • Arbeitsweg oder Berufsausübung
  • Fürsorgetätigkeiten oder Betreuung Unterstützungsbedürftiger
  • der Begleitung Sterbender
  • der Versorgung von Tieren
  • Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung
  • ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke

Die Maßnahme geht einher mit engmaschigen Kontrollen. Der Appell von Gesundheitsamtsleiter Dr. Christoph Grabe: „Jeder von uns kann seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten, in dem er sich umsichtig, vorsichtig und diszipliniert verhält – gerade auch weil die ansteckendere, britische Mutation in unserem Kreis vorherrschend ist. Es bleibt daher dringend erforderlich, dass wir alle weiterhin unsere Kontakte auf ein Minimum beschränken, zuhause bleiben und uns an Hygiene- und Abstandsregeln halten. Das Virus unterscheidet nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum. Bedeutet auch: Wer im Home-Office arbeiten kann, sollte dies wahrnehmen.“

(Textquelle: Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein)

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