Derzeit keine Tests für Besuch in Freibädern nötig: Neuerungen in der Badeordnung abhängig vom kreisweiten Inzidenzwert

Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Bad Laasphe noch einmal daraufhin, dass unter den aktuellen Bedingungen (kreisweite Inzidenz unter 35 bzw. Inzidenzstufe 1) kein negativer Corona-Test für einen Besuch in den Freibädern in der Kernstadt und in Feudingen nötig ist.
Nachdem im Ausschuss für Jugend, Familien, Soziales und Sport am 14. Juni 2021 eine Ergänzung zur bisherigen Haus- und Badeordnung für die Nutzung der Freibäder der Lahnstadt im Pandemiefall beschlossen worden war, kam es – bedingt durch einen Medienbericht – am 15. und 16. Juni 2021 vermehrt zu Verunsicherungen unter den Badbesucherinnen und -besuchern.

In dem Bericht waren die ergänzenden Regelungen zum Infektionsschutz wie etwa die Aufforderung zur Vermeidung von Menschenansammlungen oder zur Wahrung des Mindestabstandes aufgeführt worden. Auch die Regelung, dass nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen Zutritt zu den Bädern gewährt wird, war genannt worden. „Allerdings sind all diese Regelungen, die in der Ergänzung aufgelistet sind, immer abhängig von der vom Land NRW für den Kreis Siegen-Wittgenstein festgestellten Inzidenzstufe. Das steht in § 1 Absatz 14 unserer Ergänzung zur Haus- und Badeordnung und wurde in dem Medienbericht leider nicht erwähnt“, betont Bürgermeister Dirk Terlinden.

„Wenn wir uns also im Kreisgebiet in Inzidenzstufe 1 befinden und laut der Coronaschutzverordnung NRW in dieser Inzidenzstufe kein Test für einen Freibadbesuch nötig ist, dann müssen auch die Besucherinnen und Besucher unserer Bäder natürlich keinen vorweisen“, so der Verwaltungschef weiter.

Mit der Ergänzung wolle man lediglich die Corona-Regelungen des Landes NRW, die derzeit ohnehin schon gelten würden, nun auch „offiziell“ in die Haus- und Badeordnung der Stadt aufnehmen. „Das ist mehr eine Formalie, welcher jetzt noch der Rat zustimmen muss“, erklärt Dirk Terlinden, „in der Praxis ändert sich dadurch für die Badbesucher aktuell aber nichts.“ Anlass für die Ergänzung sei eine entsprechende Änderung des Musters einer Haus- und Badeordnung durch den Bundesfachverband Bäder e.V. gewesen.

Die Ergänzung zur Haus- und Badeordnung ist hier einsehbar.

Hier geht es zum vorübergehenden Ratsinfomationssytem und den öffentlichen Bekanntmachungen.

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