Abgaben & Gebühren
Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr
Die Summen der jeweiligen Abgabearten werden grundsätzlich in vier Quartalsraten aufgeteilt, welche am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig werden.
Eine Nachforderung oder Gutschrift aus der Abrechnung Wasser- und Schmutzwassergebühren wird mit der Vorauszahlung der Fälligkeit 15.02. verrechnet.
Es besteht die Möglichkeit, die Grundbesitzabgaben im Lastschrifteinzugsverfahren zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abbuchen zu lassen.
Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.
Das entsprechende Formular ist im Bürgerservice-Portal abrufbar. Darüber hinaus können bei Erteilung eines Lastschriftmandates die Grundbesitzabgaben in 11 Monatsraten beginnend mit dem 15.02. abgebucht werden.
Gemeindesteuern
Die Stadt Bad Laasphe erhebt Grundsteuern mit folgenden Hundertsätzen des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils (Hebesätzen):
- für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 295 v. H.
- für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke) 1.850 v. H.
- für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren (Wohngrundstücke) zu bewerten sind 925 v. H.
Müllabfuhrgebühr (2026)
Jahresgebührensätze für die Restmüllbehälter
Die Jahresgebühr beträgt
- a) für einen 120 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus 96,36 Euro
- b) für einen 240 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus 163,44 Euro
- c) für einen 1.100 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus in Höhe von 696,48 Euro
Jahresgebührensätze für die Bioabfallbehälter (Entleerung im 2-Wochen-Rhythmus)
Die Jahresgebühr beträgt
- a) für einen 120 l Bioabfallbehälter 108,48 Euro
- b) für einen 240 l Bioabfallbehälter 165,84 Euro
- c) für einen 1.100 l Bioabfallbehälter 664,20 Euro
Jahresgebührensätze für die Altpapierbehälter (Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus)
Die Jahresgebühr beträgt
- a) für einen 120 l Papierabfallbehälter 26,16 Euro
- b) für einen 240 l Papierabfallbehälter 24,36 Euro
- c) für einen 1.100 l Papierabfallbehälter 82,20 Euro
Gebühr bei Behälteraustausch
Die Gebühr für den notwendigen Austausch des Abfallbehälters bei Volumenwechsel bzw. bei Änderung des Abfuhrrhythmus beträgt 77,00 Euro (120 Liter / 240 Liter) bzw. 87,00 Euro (1.100 Liter).
Straßenreinigungsgebühr (2026)
Für den Winterdienst werden je laufender Meter Grundstücksseite 2,25 Euro berechnet.
Für die Sommerreinigung werden je laufender Meter Grundstücksseite 1,06 Euro berechnet.
Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Schmutzwassergebühr 3,13 Euro pro m³.
Niederschlagswassergebühr
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,61 Euro pro m².
Wasserbenutzungsgebühr
Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage wird als Verbrauchsgebühr und Grundgebühr erhoben.
Im Jahr 2026 beträgt die Verbrauchsgebühr 1,99 Euro brutto je m³ entnommenen Wassers.
Grundgebühr bei Wasserzählern bis
Q3 = 4 sind es 15,52 Euro brutto monatlich
Q3 = 10 sind es 23,33 Euro brutto monatlich
Q3 = 16 sind es 46,76 Euro brutto monatlich
Q3 > 16 sind es 155,15 Euro brutto monatlich
In den vorgenannten Beträgen ist die Umsatzsteuer von derzeit 7 % enthalten.
Hundesteuer
Die jährliche Steuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.
- ein Hund: 84,00 Euro
- zwei Hunde: 96,00 Euro je Hund
- drei oder mehrere Hunde: 108,00 Euro je Hund
Zusammenstellung aller Satzungen mit Gebühren
- 1.4 - Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Laasphe
- 2.1 - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz Satzung)
- 2.2a - Abgabesatz-Satzung 2025
- 2.2b - Abgabesatz-Satzung 2026
- 2.3 - Hundesteuersatzung
- 2.4 - Kurbeitragssatzung
- 2.5 - Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Laasphe (Vergnügungssteuersatzung)
- 3.2 - Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
- 4.1 - Benutzungsordnung für die Büchereien der Stadt Bad Laasphe
- 4.2 - Benutzungsgebühren für die Aula des städtischen Gymnasiums Bad Laasphe
- 4.3 - Gebührentarif für die Turnhallen der Stadt Bad Laasphe
- 6.1 - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- 6.2 - Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen ohne Bekanntmachungstext
- 6.3 - Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 der Landesbauordnung NW
- 6.8 - Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
- 7.3 - Beitrags- und Gebührensatzung
- 7.5 - Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Laasphe
- 7.7 - Satzung über die Erhebung von Eintrittsgeldern in den Freibädern der Stadt Bad Laasphe
- 7.12 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe
- 7.12.1 - Gebührensatzung für den FriedWald Bad Laasphe
- 7.14 - Gebührentarif für die Benutzung der Volkshalle Feudingen und für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Bad Laasphe
- 7.16 - Gebührentarif für die Benutzung des Haus des Gastes in Bad Laasphe
All diese Satzungen sowie auch diejenigen Satzungen, die keine Gebühren enthalten, sind gesammelt im Ortsrecht der Stadt Bad Laasphe im Ratsinformationssystem einsehbar.