Abgaben & Gebühren

Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr

Die Summen der jeweiligen Abgabearten werden grundsätzlich in vier Quartalsraten aufgeteilt, welche am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig werden.

Eine Nachforderung oder Gutschrift aus der Abrechnung Wasser- und Schmutzwassergebühren wird mit der Vorauszahlung der Fälligkeit 15.02. verrechnet.

Es besteht die Möglichkeit, die Grundbesitzabgaben im Lastschrifteinzugsverfahren zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abbuchen zu lassen.

Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

Das entsprechende Formular ist im Bürgerservice-Portal abrufbar. Darüber hinaus können bei Erteilung eines Lastschriftmandates die Grundbesitzabgaben in 11 Monatsraten beginnend mit dem 15.02. abgebucht werden.

Gemeindesteuern

Die Stadt Bad Laasphe erhebt Grundsteuern mit folgenden Hundertsätzen des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils (Hebesätzen):

  1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 295 v. H.
  2. für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke) 1.850 v. H.
  3. für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren (Wohngrundstücke) zu bewerten sind 925 v. H.

Müllabfuhrgebühr (2026)

Jahresgebührensätze für die Restmüllbehälter

Die Jahresgebühr beträgt

  • a) für einen 120 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus 96,36 Euro
  • b) für einen 240 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus 163,44 Euro
  • c) für einen 1.100 l Restmüllbehälter Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus in Höhe von 696,48 Euro

 

Jahresgebührensätze für die Bioabfallbehälter (Entleerung im 2-Wochen-Rhythmus)

Die Jahresgebühr beträgt

  • a) für einen 120 l Bioabfallbehälter 108,48 Euro
  • b) für einen 240 l Bioabfallbehälter 165,84 Euro
  • c) für einen 1.100 l Bioabfallbehälter 664,20 Euro

 

Jahresgebührensätze für die Altpapierbehälter (Entleerung im 4-Wochen-Rhythmus)

Die Jahresgebühr beträgt

  • a) für einen 120 l Papierabfallbehälter 26,16 Euro 
  • b) für einen 240 l Papierabfallbehälter 24,36 Euro 
  • c) für einen 1.100 l Papierabfallbehälter 82,20 Euro 

 

Gebühr bei Behälteraustausch

Die Gebühr für den notwendigen Austausch des Abfallbehälters bei Volumenwechsel bzw. bei Änderung des Abfuhrrhythmus beträgt 77,00 Euro (120 Liter / 240 Liter) bzw. 87,00 Euro (1.100 Liter).

Straßenreinigungsgebühr (2026)

Für den Winterdienst werden je laufender Meter Grundstücksseite 2,25 Euro berechnet.

Für die Sommerreinigung werden je laufender Meter Grundstücksseite 1,06 Euro berechnet.

Abwassergebühren

Schmutzwassergebühr
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Schmutzwassergebühr 3,13 Euro pro m³.

Niederschlagswassergebühr
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,61 Euro pro m².

Wasserbenutzungsgebühr

Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage wird als Verbrauchsgebühr und Grundgebühr erhoben.
Im Jahr 2026 beträgt die Verbrauchsgebühr 1,99 Euro brutto je m³ entnommenen Wassers.

Grundgebühr bei Wasserzählern bis

Q3 = 4 sind es 15,52 Euro brutto monatlich
Q3 = 10 sind es 23,33 Euro brutto monatlich
Q3 = 16 sind es 46,76 Euro brutto monatlich
Q3 > 16 sind es 155,15 Euro brutto monatlich

In den vorgenannten Beträgen ist die Umsatzsteuer von derzeit 7 % enthalten.

Hundesteuer

Die jährliche Steuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.

  • ein Hund: 84,00 Euro 
  • zwei Hunde: 96,00 Euro je Hund
  • drei oder mehrere Hunde: 108,00 Euro je Hund

Zusammenstellung aller Satzungen mit Gebühren

All diese Satzungen sowie auch diejenigen Satzungen, die keine Gebühren enthalten, sind gesammelt im Ortsrecht der Stadt Bad Laasphe im Ratsinformationssystem einsehbar.

Stadt Bad Laasphe